Rat und Stadtbezirksräte
30.01.2025 - 5 Mobilitätsentwicklungsplan 2035+-Anhörung-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Do., 30.01.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wiegel und Frau Ehrenreich vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr.
Zunächst stellt Herr Wiegel den Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ vor.
Auf Anfrage von Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Jaschinski-Gaus teilt Herr Wiegel mit, dass erste Umsetzungsmaßnahmen aus dem MEP z.B. die Rotmarkierungen und die Sanierungen von Radwegen oder die Arbeit am Stadtbahnausbaukonzept sind. Ein Herunterbrechen des MEP auf Einzelmaßnahmen auf Stadtbezirksratsebene ist nicht möglich, da es grundsätzliche, konzeptionelle Planungen sind. Einzelplanungen werden sich daraus entwickeln und vor der Umsetzung den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt.
Auf Anfrage von Herrn stellv. Bezirksbürgermeister Schrader informiert Herr Wiegel, dass die Innenstadt aus dem Umland auch mit dem motorisierten individual Verkehr (MIV) erreichbar sein muss. Bezüglich der Diskussionen um Maßnahmen im Bereich Bohlweg ist zu hinterfragen, ob Durchgangsverkehre ohne Ziel in der Innenstadt (z.B. von der Hamburger Straße zur Wolfenbütteler Straße) über den Bohlweg fahren müssen oder ob diese Verkehre verlagert werden können.
Zur Frage der Auswirkungen der durch die Änderung der NBauO entfallenen Pflicht zur Realisierung von Kfz-Stellplätzen für neue Wohngebäude (z.B. beim zukünftigen Neubaugebiet Trakehnenstraße) von Herrn Bezirksbürgermeister Disterheft teilt Herr Wiegel mit, dass auch die Verwaltung hier Schwierigkeiten sieht. Denkbare Lösungen des Problems sind bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen z. B. Regelungen in städtebaulichen Verträgen und/oder in Konzeptvergaben.
Bezüglich der Anfrage von Herrn Bezirksbürgermeister Disterheft zur Barrierefreiheit der Verkehrsmittel erläutert Herr Wiegel, dass dieses Thema bereits intensiv unabhängig vom MEP bearbeitet wird, wie z.B. durch die fortlaufende Herstellung von barrierefreien Bushaltestellen für den ÖPNV.
Zur weiteren Anfrage von Herrn Bezirksbürgermeister Disterheft zur Vernetzung von Verkehrsmitteln informiert Herr Wiegel, dass z.B. über App-Lösungen nachgedacht wird. Auch das Thema autonomes Fahren wird zukünftig voraussichtlich eine Rolle spielen.
Zur Anfrage von Herr Dr. Goedeke nach den Auswirkungen des Deutschlandtickets auf den MEP teilt Herr Wiegel mit, dass dafür keine Zahlen vorliegen. Herr Dr. Goedeke gibt noch Anregungen zum ÖPNV und zum Radverkehr, wie z.B. das in China bereits Straßenbahnen ohne Gleisführung fahren und Radwege auch mit Photovoltaikanlagen überdacht werden könnten.
Auf Anfrage von Herrn Nordheim nach Quartiersgaragen erläutert Herr Wiegel am Beispiel der Bebauung „Wenden-West“, dass das ein Angebot zur dauerhaften Unterbringung der Fahrzeuge im Quartier sein soll, ohne das weitere Parkflächen zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem soll z.B. jeder Bewohner die Möglichkeit bekommen, seinen Einkauf direkt vor der Haustür abzuladen.
Zur Anfrage von Frau Swiatkowski nach einem Sicherheitskonzept z.B. mit Sicherheitspersonal beim ÖPNV insbesondere in den Straßenbahnen informiert Herr Wiegel, dass die BSVG auch aufgrund des begrenzten Budgets mit Personal wirtschaftlich arbeiten muss. Der Hinweis wird an die BSVG weitergeleitet.
Herr Rösner weist daraufhin, dass der ÖPNV in vielen Bereichen der Lichtsignalanlagen bevorrechtigt ist und fragt an, ob die Bevorrechtigungen noch ausbaufähig sind. Herr Wiegel erläutert, dass der Verkehr aufgrund wechselnder Verkehrsaufkommen sich vielfach ändert und das sicherlich Optimierungen grundsätzlich noch möglich sind, jedoch muss insgesamt der Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer sichergestellt sein.
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft dankt für die ausführliche Vorstellung und regt auch im Rahmen der Digital-City an, dass auch auf andere Städte geschaut wird, wo z.B. bereits seit sechs Jahren die Straßenbahnen ohne Fahrer autonom fahren.
Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)
1. Der Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ wird als ganzheitliche und strategische Planungsgrundlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, die 88 Maßnahmen aus dem Zielszenario 2035 zu konkretisieren und koordiniert umzusetzen. Vor der jeweiligen Umsetzung sind die Maßnahmen den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung zu untersuchen und den politischen Gremien, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Interessensträgern zu berichten. Mit den Ergebnissen und gewonnenen Erkenntnissen wird iterativ die Zielerreichung kontrolliert. Bei sich verändernden Mobilitätsanforderungen wird auf neue Herausforderungen reagiert und unter Einbeziehung der relevanten Akteure neue Lösungen entwickelt.
Anlagen zur Vorlage
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3,9 MB
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408,4 kB
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