Rat und Stadtbezirksräte
22.01.2025 - 4.2.1 Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden - Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt
- Datum:
- Mi., 22.01.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der vorliegende Änderungsantrag wird vor dem Tagesordnungspunkt 4.1 behandelt.
Frau Ihbe stellt den Änderungsantrag vor.
Frau von Knobelsdorff ist abwesend ab 16:42 Uhr.
Frau Dr. Flake merkt an, dass die Europäische Union die Nationen aufgefordert habe, einen nationalen Aktionsplan zu entwerfen, der hierzulande bereits beschlossen worden sei und als Leitbild diene. Die Zusammenarbeit aller Akteure sei entscheidend, um das Ziel erreichen zu können. Ein interdisziplinärer Ansatz sei nötig.
Frau Mundlos möchte zu diesem Thema keine Mitteilung außerhalb von Sitzungen, sondern Lösungsansätze.
Die Vorsitzende schlißet die Sitzung um 17:00 Uhr.
1. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah zu prüfen, wie in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung aller Akteure und Fachbereiche ein kommunaler Aktionsplan erstellt werden kann, in Anlehnung an den „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“. Aufbauend auf den bereits schon bestehenden vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten soll in Braunschweig das bestehende Wohnungsangebot für Obdachlose optimiert werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, den zu beteiligenden Gremien zwecks weiterer Bearbeitung und gezielter Beschlussfassungen darzulegen, welche Maßnahmen entsprechend dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sich auf Braunschweig übertragen lassen, mit weiteren bedürfnisgerechten Unterstützungsmaßnahmen, mit abgestufter Zeitschiene, finanziell und organisatorisch erforderlichen Mitteln und einer ersten groben Einschätzung eines erforderlichen Wohnraumbedarfs.
3. Der Prozess soll interdisziplinär ausgerichtet sein, ein Beratungsangebot nach dem Housing-First-Ansatz vorsehen und eine Zielgruppenanalyse, wie zum Beispiel der Situation älterer, behinderter wohnungsloser Menschen, Frauen und Familien, beinhalten.
