Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.03.2025 - 7 Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage erklärt Frau Balke, dass die Richtlinie rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft tritt.

 

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Beschluss:

Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig - Teil 3 werden wie in der Anlage aufgeführt geändert. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis: ja: 13 nein: 0  Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise