Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.03.2025 - 4.2 Eine Werbefläche für die Kultur

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Ratsfrau Glogowski-Merten bringt den Antrag DS Nr. 25-25164 ein. Für die Kulturszene in Braunschweig sei eine Sichtbarkeit im öffentlichen Raum wichtig, insbesondere seit der Corona-Pandemie. Eine solche Sichtbarkeit müsse niedrigschwellig und preisgünstig gestaltet werden, sodass sie auch für kleinere, weniger etablierte Akteure erreichbar sei. Die im Antrag vorgeschlagenen Plakatierungsflächen würden zugleich als Informationsanlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger fungieren. Die Stellungnahme DS Nr. 25-25164-01 der Verwaltung ziele ihrer Ansicht nach inhaltlich daneben, denn die beschriebenen Möglichkeiten der Braunschweig Stadtmarketing (BSM) GmbH seien nicht schnell genug und zudem nicht niedrigschwellig. Der Kulturrat Braunschweig sei legitimiert, unterstützend einzugreifen.

 

Ratsfrau Dr. Flake beschreibt, sie habe den Eindruck, die Debatten um die Sichtbarkeit von Kultur im öffentlichen Raum landeten immer bei der gleichen Antwort durch die Verwaltung. Sie schlägt vor, man solle sich ausgiebig und über den Antrag hinaus mit dem Thema befassen. Sie stimmt Ratsfrau Glogowski-Merten zu, dass Kleinveranstalter besonderer Unterstützung bedürften. Sie schlägt vor, den Antrag DS Nr. 25-25164 zurückzustellen und den Kulturrat Braunschweig in den Ausschuss einzuladen und zu dem Thema sprechen zu lassen.

 

Frau Prof. Dr. Hesse (Dez. IV) weist daraufhin, dass Herr Rinke, Vorstandsmitglied des Kulturrates Braunschweig, im Zuhörerraum anwesend ist. Sie unterstütze den Vorschlag von Ratsfrau Dr. Flake, den Kulturrat Braunschweig in den Ausschuss einzuladen und zu dem Thema sprechen zu lassen. Sie lobt das Engagement des Kulturrates Braunschweig und die Kontaktpflege zur Kulturverwaltung. Ihres Wissens nach bestehe beim Kulturrat Braunschweig die Idee, Touchscreens in hochfrequentierten Indoor-Bereichen, wie z.B. in der Stadtbibliothek Braunschweig, aufzustellen, auf denen das kulturelle Programm abrufbar sei. Damit würde das Problem des Vertrages mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (Ströer DSM) weitgehend ausgeräumt und konstruktiv umgewandelt.

Herr Dr. Malorny weist darauf hin, dass die Zuständigkeit (Entscheidung) beim Verwaltungsausschuss (VA) liege. Anders als vom Antragsteller vorgesehen, habe der AfKW keine Beschlusszuständigkeit.

 

Ratsherr Böttcher stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellen des Antrages DS Nr. 25-25164.

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Abstimmungsergebnis (zum Antrag auf Zurückstellen):

10 / 0 / 0

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