Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.02.2025 - 14 Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die gepl...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:
Die Teilnahmeentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2025, in den Weihnachtsferien 2025/2026 sowie für die Familienfreizeit 2025 und die „Ferien, die schlauer machen“ werden wie folgt festgesetzt:

Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom 12. bis 19. April 2025 stattfinden.

  • 451,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 491,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe


Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 3. bis 10. Mai 2025 stattfinden.

  • 294,- € pro Elternteil wohnhaft in Braunschweig
  •   86,- € pro Kind unter 3 Jahren
  • 261,- € pro Kind von 3 bis 6 Jahren

 

  • 334,- € pro Elternteil wohnhaft außerhalb Braunschweigs
  • 126,- € pro Kind unter 3 Jahren
  • 301,- € pro Kind von 3 bis 6 Jahren


Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 26. Juli bis 9. August 2025 stattfinden. Aus pädagogischen Gründen wird sie als eine lange Freizeit durchgeführt, aber im Vergleich zu 2023 um zwei Tage gekürzt.

  • 400,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 550,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe


Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 11. bis 18. Oktober 2025 stattfinden.

  • 291,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 331,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe


Die Herbstfreizeit „Ferien, die schlauer machen“ im Naturfreundehaus Bündheim soll vom 13. Oktober bis 24. Oktober 2025 stattfinden.

  • 60 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig


Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 28. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 stattfinden.

  • 309,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 349,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe


Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:

  • Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).

    Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten gewährt.
  • r Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.
  • Die Ermäßigung für Inhabende des Braunschweig-Passes wird wie folgt geregelt:
    • r das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.
    • r das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
    • Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.
  • Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
  • Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird wie folgt gehandhabt:
    • r das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden.
    • r das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.
    • Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.
  • r die Sommerferienfreizeit wird für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind je ein Platz kostenlos vorgehalten.
  • Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 €r die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 €r die Oster-, Familien-, Herbst-, und Winterfreizeit.

 

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Abstimmungsergebnis:

bei drei Enthaltungen beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise