Rat und Stadtbezirksräte
05.02.2025 - 5.1 "Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet" - Hofum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 05.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 24-24815 in der Fassung der Ergänzungsvorlage 24-24815-01 ein.
Ratsfrau Mundlos drückt die Zustimmung der CDU-Fraktion zur Ergänzungsvorlage aus.
Ratsfrau Kluth merkt an, dass das Herstellen der Seitenwände des Fahrradunterstandes aus Glas die soziale Kontrolle fördert.
Nach Meinung von Ratsfrau Johannes, die die Bedenken des Stadtbezirksrates 310 wiedergibt, kann die Treppe dazu führen, dass sich unerwünschte Personen leichter Zugang zum Gebäude verschaffen können. Aus ihrer Sicht ist eine Treppe zudem nicht erforderlich.
Stadtbaurat Leuer erkennt die Bedenken an, weist jedoch darauf hin, dass die Sicherheit bei entsprechendem Betrieb der Anlage gewährleistet werden kann und der Komfortgewinn in einer Abwägung überwiegt.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Kühn zu den Kosten i. H. v. 72.100 € für den Abbruch der Garage erklärt Herr Franke, dass in diesen Kosten nicht nur der Abbruch enthalten ist, sondern auch das Verputzen und statische Sichern der umlaufenden Wände. Zudem müssen die reinen Abrisskosten etwas höher angesetzt werden, da die Zufahrt zum Innenhof schmal ist und somit keine großen Maschinen verwendet werden können. Außerdem ist die Entsorgung von Holzbohlen, Dachpappen und Schadstoffen mit eingerechnet.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Vorlage 24-24815 in der Fassung der Ergänzungsvorlage 24-24815-01 abstimmen.
Beschluss:
„Der Hofumgestaltung auf dem Grundstück Sophienstraße 1 wird zugestimmt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 170.000 Euro. Von diesen Gesamtkosten werden 90.000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei 1/3 dieser Kosten als Eigenanteil bei der Stadt Braunschweig verbleiben (30.000 Euro). Der restliche Finanzierungsbedarf in Höhe von 80.000 Euro wird aus den Ansätzen für nicht förderfähige Kosten gedeckt."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291,5 kB
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