Rat und Stadtbezirksräte
18.02.2025 - 16.3 Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ Änderungsantra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: AfD-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 18.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 24-24770 die Änderungsanträge 25-25183, 24-24770-01, 24-24770-02, 24-24770-03 und 24-24770-04 vorliegen. Er weist ferner darauf hin, dass der Änderungsantrag 24-24770-04 die Änderungsanträge 25-25183 und 24-24770-01 ersetzt. Ratsvorsitzender Graffstedt erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge und stellt fest, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.
Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage ein.
Anschließend bringen Ratsherr Wirtz den Änderungsantrag 24-24770-02, Ratsherr Pohler den interfraktionellen Änderungsantrag 24-24770-03 und Ratsherr Behrens den interfraktionellen Änderungsantrag 24-24770-04 ein und begründen diesen jeweils.
Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zuerst über den Änderungsantrag 24-24770-02, anschließend über den Änderungsantrag 24-24770-03 und danach über den Änderungsantrag 24-24770-04 abstimmen und stellt fest, dass diese jeweils abgelehnt werden. Sodann stellt er die Vorlage 24-24770 zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Beschlussvorlage erhält als neuen Teilabschnitt 2 die folgende Formulierung:
„2. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, 71 Maßnahmen aus dem Zielszenario zu konkretisieren und koordiniert umzusetzen.
Aus den verbliebenen 17 Maßnahmen, ersichtlich in der entsprechenden Tabelle, werden die Einzelmaßnahmen
R11, R12, IM3, K3, V3 weiterverfolgt, aber auf die niedrigste Priorität zurückgesetzt
und die Teilmaßnahmen
R1, R2, F9, K2, K7, K10, P1, P3, R13, RS1, RS2 gestrichen
sowie
M5 höher priorisiert umgesetzt.
Vor der jeweiligen Umsetzung sind die Maßnahmen den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen."
Die Teilabschnitte 1 und 3 bleiben unverändert.
