Rat und Stadtbezirksräte
14.03.2025 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Fr., 14.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Ratsherrn Kühn werden die Vorlagen 25-24970 und 25-24946 zusammen behandelt.
Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlagen ein.
Auf seine Ankündigung verliest Herr Mollerus eine kurzfristige Anpassung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch zwei Ergänzungen der textlichen Festsetzungen, welche in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde aufgetreten sind.
Protokollnotiz:
Folgende Ergänzungen wurden in der Sitzung verlesen:
- In Anlage 4_VK 27_§3(2)_Textliche Festsetzungen; Bereich A Städtebau unter IV Grünordnung; 1. Flächen für Anpflanzungen
Neue Nr. 1.2: „Auf den Flächen für Anpflanzungen ist je 1,5 m² ein Laubgehölz aus den unter 1.1 genannten Arten zu pflanzen.“
Die bisherigen Festsetzungen verschieben sich entsprechend um eine Ordnungsziffer nach hinten.
- Ebenfalls in Anlage 4_VK 27_§3(2)_Textliche Festsetzungen; Bereich A Städtebau unter V Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft; 2. Geltungsbereich B
Neue Nr. 2.1: „Die Fläche ist in Nord-Süd-Richtung in zwei Streifen mit einer Regelbreite von 12 m zu unterteilen und als Lebensraum für das Rebhuhn wie folgt herzurichten: Die zwei Streifen sind erstmalig mit einer für das Rebhuhn geeigneten Blühmischung (z.B. „Göttinger Mischung") einzusäen. Im Frühjahr ist jährlich abwechselnd ein Streifen damit neu zu bestellen. Der Altbestand ist bis zur Neubestellung zu erhalten.“
Die bisherige Festsetzung verschiebt sich als Alternativlösung entsprechend als neue Ordnungsziffer 2.2 nach hinten. Die weiteren Festsetzungen verschieben sich entsprechend um eine Ordnungsziffer nach hinten.
Frau Dr. Goclik befürwortet die Abstandsvergrößerung zwischen den einzelnen Panelreihen.
Zu ihrer Nachfrage hinsichtlich der Annahme der Ausgleichsflächen durch das Rebhuhn teilt Herr Mollerus mit, dass das Monitoring in den Absprachen mit der unteren Naturschutzbehörde einen wesentlichen Bestandteil darstellt.
Ausschussvorsitzender Ratsherr Kühn lässt nacheinander über die Vorlagen 25-24970 und 25-24946 abstimmen.
Beschluss:
1. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Solarflächen Völkenrode - Nord", VK 27, dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.
2. Zu den Entwürfen ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen."
Anlagen zur Vorlage
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480,3 kB
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