Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.02.2025 - 16.5 Mobilitätsentwicklungsplan 2035+Änderungsantrag...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 24-24770 die Änderungsanträge 25-25183, 24-24770-01, 24-24770-02, 24-24770-03 und 24-24770-04 vorliegen. Er weist ferner darauf hin, dass der Änderungsantrag 24-24770-04 die Änderungsanträge 25-25183 und 24-24770-01 ersetzt. Ratsvorsitzender Graffstedt erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge und stellt fest, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.

 

Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage ein.

 

Anschließend bringen Ratsherr Wirtz den Änderungsantrag 24-24770-02, Ratsherr Pohler den interfraktionellen Änderungsantrag 24-24770-03 und Ratsherr Behrens den interfraktionellen Änderungsantrag 24-24770-04 ein und begründen diesen jeweils.

 

Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zuerst über den Änderungsantrag 24-24770-02, anschließend über den Änderungsantrag 24-24770-03 und danach über den Änderungsantrag 24-24770-04 abstimmen und stellt fest, dass diese jeweils abgelehnt werden. Sodann stellt er die Vorlage 24-24770 zur Abstimmung.

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Beschluss:

In dem Vorschlag der Verwaltung werden die neuen Punkte 3. bis 6. aufgenommen. Die fortlaufende Nummerierung wird entsprechend angepasst.

1. Der Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ wird als ganzheitliche und strategische Planungsgrundlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, die 88 Maßnahmen aus dem Zielszenario 2035 zu konkretisieren und koordiniert umzusetzen. Vor der jeweiligen Umsetzung sind die Maßnahmen den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur Optimierung des Mobilitätsentwicklungsplans zu erarbeiten und dem Rat in spätestens 6 Monaten vorzulegen, so dass das Erreichen des Zielszenarios nicht von äeren Effekten abhängig ist, die nicht in der Planungshoheit der Stadt liegen. Die Berechnungen für den zu erwartenden Modal Split werden aktualisiert, ebenso wie die der THG-Reduktionen.

 

4. Die folgenden Beschreibungen in der Anlage 3 „Maßnahmentabelle" werden durch die ursprünglich vom AMTA zur Prüfung beschlossenen Maßnahmenbeschreibungen (siehe Anlage 1) ganz bzw. teilweise ersetzt:

a. R10: Qualitätssicherung r Radwege

b. A1: Konsequenter Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum

c. P1: Erarbeitung einer städtischen Stellplatzsatzung

d. P4: Parkraum-Bedarfsprüfung

 

5. Die folgenden Beschreibungen in der Anlage 3 „Maßnahmentabelle" werden durch die Maßnahmenbeschreibungen in Anlage 2 ersetzt:

a. R2: Umgestaltung von Innenstädten

b. K7: Konzept zur Verlagerung des Durchgangsverkehrs (z.B. Verkehrsuntersuchung Bohlweg)

c. P2: Planung von Quartiersgaragen in Neubaugebieten forcieren und Nachrüstung in Bestandsquartieren prüfen

 

6. Prüfung und Planung einer Umgestaltung der Güldenstraße mit Sackgassenbildung in Höhe Ein- und Ausfahrten Tiefgarage Eiermarkt und einspurigen Restverkehr, dabei Durchlass für den ÖPNV. Prüfung und Planung einer Sackgassenbildung der Breiten Straße zwischen Kaffee- und Mummetwete sowie der Gördelingerstraße / Brabandtstraße im Bereich Altstadtmarkt, auch hier Durchlass für den ÖPNV (siehe Anlage 2).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung zu untersuchen und den politischen Gremien, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Interessensträgern zu berichten. Mit den Ergebnissen und gewonnenen Erkenntnissen wird iterativ die Zielerreichung kontrolliert. Bei sich verändernden Mobilitätsanforderungen wird auf neue Herausforderungen reagiert und unter Einbeziehung der relevanten Akteure neue Lösungen entwickelt.

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Abstimmungsergebnis:

bei wenigen Fürstimmen abgelehnt

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise