Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.03.2025 - 5 Mietspiegel von Braunschweig 2025 für nicht pre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Promann stellt die in der Anlage beigefügte Präsentation zum Mietspiegel Braunschweig 2025 vor.

 

Herr Schatta merkt an, dass die Wiederaufbau eG dem Mietspiegel zum ersten Mal nicht zugestimmt habe und regt an, die Kommunikation zukünftig zu verbessern.

 

Herr Dr. Promann erklärt, dass das ALP-Institut in verschiedenen Städten Mietspiegel erstellt und es sich lediglich um ein Angebot handle, dem Mietspiegel zuzustimmen. Der vorliegende Wert sei ein Durchschnittswert und es sei nicht unüblich, dass nicht alle Akteure zustimmen würden.

 

Herr Lehmann möchte erfahren, wozu das Kriterium Lärm neu eingeführt worden sei und wie viele der betroffenen Immobilien prozentual gesehen unter die Benachteiligung durch Lärm fallen würden. Die Berücksichtigung von Häusern sei zudem neu, weshalb es interessant sei, in welchem Umfang Häuser, im Vergleich zu Wohnungen, den Vermietungsmarkt einnehmen würden. Als letztes bittet Herr Lehmann um eine Erklärung für die neue Zusammenfassung der Baualtersklassen.

 

Herr Dr. Promann verweist auf die Mietspiegel-Verordnung, welche vorgibt, dass verschiedene Kriterien, wie beispielsweise Lärm, getestet werden sollen. Ein- und Mehrfamilienhäuser würden nicht in allen Städten Berücksichtigung finden. Zu den Baualtersklassen gehören die Zwischen- und Nachkriegszeiten, woraufhin energetische Gesichtspunkte, zum Beispiel die Wärmeschutzverordnung, folgen würden.

 

Frau Bartsch nimmt Bezug auf die Preise pro qm und fragt, warum kleinere Wohnungen pro qm teurer seien, als größere Wohnungen.

 

Herr Dr. Promann antwortet, dass ein Grundbetrag vorliege und der qm-Preis hinzuaddiert werde. Zusätzlich würden Fixkosten sich bei größeren Wohnungen weniger auswirken.

 

Frau Ihbe gibt an, dass die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage zustimme.

 

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Beschluss:

 

Der Mietspiegel 2025 für Braunschweig wird anerkannt. Der Mietspiegel ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Auf der Internetseite der Stadt Braunschweig wird ein Link zum Online-Mietpreisrechner implementiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise