Rat und Stadtbezirksräte
12.03.2025 - 5.1 Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Datum:
- Mi., 12.03.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Erster Stadtrat Geiger führt in die Vorlage ein und erläutert kurz die Historie seit dem letzten Feuerwehrbedarfsplan in 2017.
Leitender Branddirektor Malchau ergänzt die Ausführungen anhand einer PowerPoint-Präsentation. Wesentliche Inhalte der aktuellen Fortschreibung stellen die Neuberechnung des Personalfaktors sowie die empfohlenen Maßnahmen der Weiterverfolgung der Verkehrszeichenbeeinflussung, des Baus der Feuerwache Südwest sowie des Baus der Nordwache. Hinsichtlich des beschlossenen Mobilitätsentwicklungsplans empfiehlt der Gutachter eine ausreichende Berücksichtigung der Feuerwehrbelange.
Stadtbrandmeister Schönbach geht kurz auf die Stellungnahme für die Freiwillige Feuerwehr ein, empfiehlt im Ergebnis eine Zustimmung zur vorliegenden Fortschreibung und gibt als Punkte zu bedenken, dass die zukünftigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die weiteren Planungen zu den Ortsfeuerwehren Geitelde und Stiddien sowie das Fahrzeugkonzept (z. B. in Bezug auf die Ortsfeuerwehren Völkenrode und Watenbüttel) zu betrachten sind.
Ausschussvorsitzender Köster dankt den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und den Kolleginnen und Kollegen der Berufsfeuerwehr zunächst für die erbrachten Leistungen. Er bittet, zu gegebener Zeit über die inhaltliche Ausgestaltung der Fortschreibung zu diskutieren, die er als Leitfaden für die weiteren Planungen der BF und der FF sieht (hier u. a. Fahrzeugkonzepte, Kinder- und Jugendarbeit).
Ratsherr Disterheft dankt für die kurzfristige Veröffentlichung der Ergänzungsvorlage mit den bereits übernommenen, redaktionellen Anpassungen und der Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr. Aus seiner Sicht sollten Aspekte wie die zusätzliche Vorhaltung von Fahrzeugen, Hinweise zur Alarm- und Ausrückeordnung (hier: "Rendezvous-System" und Fehler bei der Alarmierung) und die Zukunftsplanungen in die Beschlussvorlage, ggf. im Nachgang bis zum Rat, mit einfließen. Zudem sollte für die nächste Fortschreibung die Freiwillige Feuerwehr frühzeitig mit einbezogen werden, damit eine valide Datengrundlage geschaffen wird. Erster Stadtrat Geiger teilt hierzu mit, dass punktuelle Anpassungen sicherlich möglich sind, eine systematische Anpassung allerdings nicht.
Ratsherr Dr. Plinke bewertet die Erhöhung des Schutzzielerreichungsgrades in Betracht der unterschiedlichen Ortslagen als im Ergebnis positiv. Die Handlungsempfehlungen sollten so umgesetzt werden. Skeptisch sieht er den Bau der Nordwache, der früher in die Planungen gehen sollte, und die schnelle Besetzung des Stellenmehrbedarfs.
Ratsherr Pohler spricht sich für zeitnahe, konkrete strategische Planungen, sowohl finanzieller als auch organisatorischer Art, aus. Leitender Branddirektor Malchau führt hierzu aus, dass die Verwaltung in der 2. Jahreshälfte mit konkreten Maßnahmen auf die politischen Gremien zukommen wird.
Auf ergänzende Nachfrage von Stadtbrandmeister Schönbach zum Fehlen von Zugtruppkraftwagen im Fahrzeugkonzept verweist Leitender Branddirektor Malchau auf S. 167 des Gutachtens, wonach Mannschaftstransportfahrzeuge auch in Form von Zugtruppkraftwagen beschafft werden können, sofern dies erforderlich ist.
Herr Grabenhorst weist auf weitere Fehler im Datenbestand hin und auf die aus seiner Sicht nicht valide Bezugnahme der Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse anhand einer geringen Rücklaufquote. Hierzu wird mitgeteilt, dass die Ortsfeuerwehren drei Monate Zeit hatten, an der Abfrage teilzunehmen, und die Ortsbrandmeister sensibilisiert wurden, auf eine Teilnahme hinzuwirken. Überdies wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Datenbestand den Eintragungen der Ortsbrandmeister im Verwaltungsprogramm FeuerOn entspricht und hierfür ein entsprechender Stichtag gewählt werden musste.
Ausschussvorsitzender Köster spricht sich abschließend dafür aus, die erneute Fortschreibung in fünf Jahren frühzeitig zu beauftragen.
Beschluss:
1. Das mit dieser Ergänzungsvorlage vorgelegte, geänderte „Gutachten zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Braunschweig" sowie die Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr werden als zentrale Arbeitsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die im Gutachten genannten vier Empfehlungen zur Steigerung des Schutzzielerreichungsgrades dienen als konzeptioneller Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für Rat und Verwaltung.
3. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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60,6 MB
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(wie Dokument)
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27,8 kB
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