Rat und Stadtbezirksräte
08.05.2025 - 5.1 Verweis auf die Ombudsstelle im Bereich der Jug...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Glogowski, Robert
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 08.05.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Antrag wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.
Er wird vorgezogen und nach der Vorstellung der Ombudsstelle abgestimmt
Ein Austausch findet statt.
Ein mündlicher Änderungsantrag wird durch Frau Schütze für die SPD eingebracht. Er entspricht dem Vorschlag der Verwaltung aus der Stellungnahme DSNR 25-25187-01.
Antrag
Im Bereich der Jugendhilfe muss an allen Stellen, an denen auf den Rechtsweg verwiesen wird, auch ausdrücklich auf die zuständige Ombudsstelle hingewiesen werden.
Änderungsantrag der SPD:
Neben dem bereits gegenwärtig in der Praxis gängigen, zumeist mündlichen Hinweis auf die Ombudsstelle, soll in strittigen Fällen die Verwaltung zukünftig den Verweis auf die zuständige Ombudsstelle ebenfalls in alle Antwortschreiben auf Beschwerden (z.B. Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerden) mit aufnehmen.
