Rat und Stadtbezirksräte
14.05.2025 - 11 Sachantrag Windenergie Geitelde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 14.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- zurückgestellt
Wortprotokoll
Aufgrund des Sachzusammenhangs schlägt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Kühn vor, die Anfrage 25-25756 mit der Vorlage 25-25254-02 zusammen zu behandeln.
Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 25-25254-02 ein.
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass Einvernehmen darüber besteht, den Sprecher des Zweckbündnisses „Gegen Windriesen“ Herrn Herrmann zum Beratungsgegenstand zu hören.
Herr Hermann gibt die Bedenken der Anwohnenden wieder und weist darauf hin, dass sie die bereits bestehenden Windenergieanlagen (WEA) tolerieren. Über viele Jahre mussten sich die Anwohnenden an die Abrissgeräusche und Schlagschatten gewöhnen. Dass die neuen WEA allerdings deutlich größer ausfallen sollen, ist seiner Ansicht nach nicht mehr tolerierbar. Er hebt hervor, dass der Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden könnte, sofern die WEA auf der Fläche des möglichen interkommunalen Gewerbegebiets errichtet würden. Dies wäre aus seiner Sicht zudem ein Gewinn für die Stadt Braunschweig und die Landwind GmbH. Abschließend weist er darauf hin, dass sich das Zweckbündnis „Gegen Windriesen“ nicht grundsätzlich gegen Windenergie ausspricht.
Ratsfrau von Gronefeld teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion nicht in der Lage sieht über die Vorlage zu entscheiden, bis nicht eine genauere Prüfung des vorgeschlagenen Standorts auf der für das interkommunale Gewerbegebiet vorgesehenen Fläche erfolgt ist. Vor diesem Hintergrund stellt sie einen Antrag auf Zurückstellen der Vorlage.
Ratsfrau Arning hebt hervor, dass sich die von Herrn Herrmann vorgebrachten 267 m Höhe auf die Flügelspitze beziehen. Zudem geht sie darauf ein, dass es strenge gesetzliche Vorgaben zur Beeinträchtigung durch Schlagschatten und zu Lärmemissionen gibt. Sie weist außerdem darauf hin, dass die Verwaltung die Genehmigung zu erteilen hat, sofern die Voraussetzungen vorliegen, da es sich um eine gebundene Entscheidung handelt.
Ratsfrau Jalyschko befürwortet grundsätzlich das Repowering von WEA und unterstützt die Aussage von Ratsfrau Arning, dass enge gesetzliche Regelungen bestehen. Zudem hebt sie positiv den finanziellen Vorteil des betroffenen Stadtbezirksrats hervor. Sie kann allerdings auch die Bedenken der Anwohnenden nachvollziehen.
Auf ihre Nachfrage hin teilt Stadtbaurat Leuer mit, dass kein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung eines interkommunalen Gewerbegebiets auf der dafür vorgesehenen Fläche benennbar ist. Er hebt allerdings hervor, dass die Fläche aufgrund ihrer einzigartigen Anbindungsmöglichkeiten (Kanal, Schiene, Autobahn) als Zukunftspotential erhalten bleiben sollte.
Ratsherr Wirtz weist darauf hin, dass seine Partei sich dafür eingesetzt hat, dass ein Abstand von 1.000 m einzuhalten ist. Er spricht sich dafür aus, dass die WEA auf dem vom Stadtbezirksrat vorgeschlagenen Standort errichtet werden.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Goclik zum vorgeschriebenen Abstand zur Bebauung im Industriegebiet teilt Stadtbaurat Leuer mit, dass die Abstandsregel von 1.000 m in diesem Fall keine Anwendung findet. Die Genehmigungslage muss dann im Einzelfall geprüft werden. Der Annahme von Frau Dr. Goclik, dass im Falle einer Errichtung der WEA außerhalb der ausgewiesenen Fläche neue Artenschutzerfassungen erfolgen müssen, stimmt Stadtbaurat Leuer zu.
Ratsfrau von Gronefeld bezieht sich auf den Stadtbezirksrat 222, der einen Antrag auf Vorlage der Prüfgutachten nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt hat und bittet um deren Vorlage bis zur nächsten Sitzung.
Auf ihre erneute Bitte um genauere Prüfung des vorgeschlagenen Standorts auf der Fläche des interkommunalen Gewerbegebiets teilt Stadtbaurat Leuer mit, dass die Thematik noch einmal geprüft wird und ggf. eine Ergänzung zur nächsten Sitzung vorgelegt wird.
Ratsherr Behrens ist der Meinung, dass dieser Ausschuss die ganze Stadt in seiner Abwägung betrachten sollte und daher auch, wenn nötig, die Fläche für ein mögliches interkommunales Industriegebiet sichern sollte. Dennoch möchte er wissen, welche Einschränkungen die dortige Errichtung der WEA für das Gewerbegebiet tatsächlich mit sich bringen würde. Darüber hinaus fragt er, ob sich die Landwind GmbH überhaupt auf einen anderen Standort einlassen würde.
Stadtbaurat Leuer sichert eine Weitergabe der Fragen an die Genehmigungsbehörde zu.
Protokollnotiz: Ratsherr Volkmann verlässt um 17:57 Uhr die Sitzung.
Ratsherr Kühn ist der Meinung, dass sich die Landwind GmbH ungeachtet eines möglichen Beschlusses zur Errichtung der WEA auf der Fläche des interkommunalen Gewerbegebiets durchsetzen könnte. Er fragt nach, ob die Errichtung von WEA im Industriegebiet zulässig wäre.
Stadtbaurat Leuer erinnert an den Sachstand und zeigt auf, welche Handlungsmöglichkeiten aktuell bestehen. Nach dem geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) kann die Stadt Braunschweig keine weiteren Flächen eigenständig ausweisen. Nach dem neuen RROP, welches voraussichtlich 2027 in Kraft tritt, wäre die Ausweisung neuer Windenergie-flächen über die städtische Bauleitplanung laut aktuellem Kenntnisstand möglich.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Kühn lässt über Antrag auf Zurückstellen abstimmen.
