Rat und Stadtbezirksräte
15.05.2025 - 20 Beschluss über den Jahresabschluss 2021 gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Datum:
- Do., 15.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Behrens merkt an, dass es aufgrund des langen zeitlichen Verzugs schwierig sei, sich eine fundierte Meinung zu bilden. Es sei auffällig, dass im Ergebnis eine deutliche Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Plan erzielt werde. Herr Erster Stadtrat Geiger berichtet, dass in den vergangenen Jahren viel unternommen wurde, um die Überplanung zurückzufahren. Die Verwaltung sei bestrebt die Zeitspanne des Jahresabschlusses zu verkürzen.
Beschluss:
1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2021 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2021 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch Herrn Ersten Stadtrat Geiger und des Jahresabschlusses 2021 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch Herrn Stadtrat Herlitschke und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2021 wird der Jahresabschluss 2021 beschlossen.
2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2021 werden folgende Genehmigungen erteilt:
2.1 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 16.304.667,78 € wird nach § 24 Abs.1 KomHKVO in Höhe des Überschusses des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.675.909,69 € gedeckt.
Der danach verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 8.628.758,09 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und nach § 182 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NKomVG, auch in Verbindung mit § 182 Abs. 5 NKomVG in der Bilanz auf der Passivseite als Fehlbetrag aus Vorjahren ausgewiesen
2.2 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.249.518,16 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.894.239,80 €.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 395.742,25 € wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.765.194,16 €.
2.3 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 3.552.090,73 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 92.288,50 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich entnommen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 13.444.608,66 €. Der Überschuss im neutralen Bereich in Höhe von 3.644.379,23 € wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.644.379,23 €.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 11.118,47 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen. Der Betrag wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe 11.118,47 €.
2.4 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 176.393,75 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 218.384,71 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.842.582,82 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 394.778,46 € wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen.
Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 6.392,22 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen. Der Fehlbetrag wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Damit verbleibt in der Sonstigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 7.627.987,81 €.
Anlagen zur Vorlage
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