Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.06.2025 - 6 Öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 25-25894 ein.

 

Herr Erchinger informiert über die Inhalte und Ziele des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWIKO) der Stadt Braunschweig für die Jahre 2026 bis 2030.

 

Ratsfrau Glogowski-Merten weist darauf hin, dass die Biotonnenpflicht in der Innenstadt derzeit ausgesetzt ist, was sie aufgrund logistischer Schwierigkeiten nachvollziehen kann. Sie betont die Bedeutung der Mülltrennung für Umweltschutz und Abfallvermeidung und begrüßt die geplante Ausweitung der Pflicht. Sie fragt, wie diese praktisch umgesetzt werden kann, damit künftig auch Bioabfälle aus der Innenstadt in die Biogasanlage gelangen.

 

Herr Erchinger bestätigt den Handlungsbedarf bei der Biotonnenpflicht in der Innenstadt und betont, dass eine Umsetzung schrittweise und individuell je Grundstück erfolgen muss. Ziel ist es, in den kommenden Jahren eine bessere Erfassungsstruktur und höhere Dichte auch in der Innenstadt zu erreichen.

 

Ratsherr Köster äert sich kritisch zum Ablauf und zur Entstehung des AWIKO, insbesondere zur verspäteten Einbindung der Politik. Er hofft, dass keine erneuten Verzögerungen durch bevorstehende Gesetzesänderungen entstehen. Zudem schlägt er vor, aktuelle bauliche Entwicklungen bei der Bioabfallvergärungsanlage zu ergänzen. Er empfindet den im Entwurf des AWIKO verwendeten Begriff „Ukraine-Krise“ als verharmlosend und fordert hier eine deutlichere Formulierung. Beim Thema Restabfall wünscht sich Ratsherr Köster einen interkommunalen Vergleich, um die hohen organischen Anteile einordnen zu können. Außerdem regt er an, die Abfallhierarchie stärker zu beachten, hier insbesondere Vorsortierung und Vorbehandlung des Restabfalls. Abschließend betont er die Wichtigkeit, die finanziellen Auswirkungen geplanter Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger konkret darzustellen.

 

Stadtbaurat Leuer stellt klar, dass der Workshop zum AWIKO zu den entscheidungsrelevanten Inhalten stattgefunden habe. Die Vorbehandlung von Restabfall wird als wichtig, aber noch unklar in der Wirkung und Kostenfrage betrachtet. Eine Entscheidung dazu stehe noch aus. Den kritischen Hinweis auf den Begriff „Ukraine-Krise“ nimmt die Verwaltung auf. Die Übernahme der Anmerkung von Ratsherr Köster zur baulichen Entwicklung der Bioabfallvergärungsanlage wird die Verwaltung prüfen. Der interkommunale Vergleich wurde im Workshop intensiv behandelt. Braunschweig liegt laut aktuellen Werten in einem guten Bereich. Die Ergänzung der aktuellen baulichen Entwicklung bei der Bioabfallvergärungsanlage im AWIKO wird die Verwaltung prüfen.

 

Herr Erchinger betont, dass ein hoher Anteil an Bioabfällen im Restmüll ein bundesweites Problem sei. Niedersachsen hat im Landesabfallwirtschaftsplan noch keine konkreten Zielvorgaben festgelegt. Die Aufgabe der Reduzierung des Bioabfalls im Restmüll sei schwierig aber notwendig. Man solle sich ihr stellen, statt sich mit dem Vergleich zu anderen Städten zu beruhigen.

 

Ratsherr Köster fordert, dass die Verwaltung den Ratsbeschluss zum AWIKO aus dem Jahr 2018 vollständig umsetzt. Die Politik solle nicht nur vor wichtigen Entscheidungen, sondern von Beginn an und kontinuierlich in den Prozess eingebunden werden.

 

Ratsherr Dr. Plinke unterstützt die mit dem AWIKO vorgeschlagenen Maßnahmen, weist aber vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquote von 65 Gewichtsprozent bis 2035 darauf hin, dass es nach der Umsetzung eine Zwischenbilanz geben müsse, um zu prüfen, ob die Quote erreicht werden kann oder nachgesteuert werden muss. Er regt an, dafür einen zeitlich passenden Meilenstein gegen Ende des Jahrzehnts einzuplanen.

 

Stadtbaurat Leuer erklärt, dass das AWIKO zwar im 5-Jahres-Rhytrhmus aktualisiert wird, dies aber nicht bedeutet, dass bis zum Jahr 2030 keine Anpassungen erfolgen. Die Abfallwirtschaft sei dynamisch und bei neuen Entwicklungen oder gesetzlichen Vorgaben werde die Verwaltung auch vor dem Jahr 2030 reagieren und Maßnahmen anpassen. Die Verwaltung bleibe handlungsfähig und überprüfe kontinuierlich die Wirksamkeit der Maßnahmen.

 

Ratsherr Wirtz kritisiert die im aktuellen AWIKO fehlenden Zielwerte. Es werde nur der Ist-Zustand detailliert dargestellt, während die geplanten Entwicklungen zu knapp und unübersichtlich dargestellt seien. Eine klare, zusammenfassende Tabelle mit den angestrebten Zielen, wie diese im Workshop gezeigt wurde, fehle hingegen und wäre für Transparent und Übersichtlichkeit hilfreich gewesen. Er regt an, diese nachträglich noch in das AWIKO aufzunehmen.

 

Stadtbaurat Leuer sagt eine Prüfung zu.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Mundlos verlässt um 15:54 Uhr die Sitzung.

 

r Ratsherr Kühn bleibt bisher unklar, welchen konkreten Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren entscheidend zur Zielerreichung (65-Prozent-Quote) beitragen sollen. Die in Planung befindliche Bioabfallvergärungsanlage sieht er hierfür jedoch als zentralen Baustein an. Außerdem weist er auf die aktuelle Verunsicherung bei der Sammlung von Alttextilien hin. Hier bestehe aus seiner Sicht insbesondere im Hinblick auf neue gesetzliche Pflichten für Hersteller Aufklärungsbedarf. Auch dieser Aspekt sollte künftig im AWIKO Berücksichtigung finden.

 

Die Hauptaufgabe besteht für Herrn Erchinger darin, den Restabfall in Braunschweig deutlich zu reduzieren - insbesondere durch eine bessere Getrenntsammlung von Bioabfall, Papier und Wertstoffen. Dafür sind viele Einzelmaßnahmen und ein stärkeres Bewusstsein nötig, auch unter Berücksichtigung der Gebührenfinanzierung. Zum Thema Alttextilien weist Herr Erchinger auf die bundesweit herrschende Verunsicherung hin. Seit Januar 2025 sind Kommunen verpflichtet, ein Sammelsystem anzubieten. Marktprobleme, geopolitische Krisen und die Qualität gesammelter Alttextilien haben jedoch zu erheblichen Unsicherheiten geführt. Die Situation soll sich aber stabilisieren und Bürger sollen weiterhin brauchbare Textilien getrennt abgeben.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth stellt die Vorlage 25-25894 zur Abstimmung.

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Beschluss:

„Der vorliegende Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2026 bis 2030 wird zwei Wochen öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.“

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an den VA):

dafür: 10      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise