Rat und Stadtbezirksräte
10.06.2025 - 5 Projektförderantrag Magnifest 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Prof. Dr. Hesse
- Datum:
- Di., 10.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Böttcher kündigt an, die Ratsfraktion B90/DIE GRÜNEN werde der Beschlussvorlage DS Nr. 25-25908 in dieser Form nicht zustimmen. Er zitiert als Begründung aus der Beschlussvorlage: „Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dann insgesamt nur noch Projektfördermittel i.H.v. 77.056 EUR für das 2. Halbjahr 2025 zur Verfügung stehen. Hierdurch wird die Vielfältigkeit der Förderung der Braunschweiger Kulturlandschaft absehbar im 2. Halbjahr 2025 in der Breite geringer ausfallen müssen.“ Der Kulturförderetat sei der falsche Etat; stattdessen könne das Magnifest aus dem Förderetat des Wirtschaftsdezernates gefördert werden.
Ratsherr Stühmeier bekundet den grundsätzlichen Willen der CDU-Ratsfraktion, die Förderung des Magnifestes positiv begleiten zu wollen. Das sei jedoch nicht ohne weitergehende Informationen möglich. Er bittet die Verwaltung darum, beim Antragsteller Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. folgende Informationen einzuholen: ein tragfähiges Konzept für das Magnifest; eine Darstellung, wie das Magnifest in Eigenregie ohne Northern Events durchgeführt werden soll; die Nennung aktueller Zahlen (insbesondere der Einnahmen) und ihr Einfluss auf den Förderantrag i.H.v. 30.000 EUR; sowie eine ausführliche Darstellung der kulturellen Aspekte des Magnifestes, da diese aus der bisherigen Projektbeschreibung nicht eindeutig hervorgingen. Er bittet weiter um eine abschließende Klärung der Verwendung der Projektfördergelder für das Magnifest im Jahr 2023. Die Kulturverwaltung könne den öffentlichen Vorschlag der Ratsfraktion B90/DIE GRÜNEN aufnehmen und mit dem Wirtschaftsdezernat ins Gespräch über neue Lösungen kommen.
Herr Dr. Malorny (FBL 41) erläutert, der Beschluss der Beschlussvorlage DS Nr. 25-25908 würde ein Votum über die kulturellen Anteile des Magnifestes (insbesondere das Bühnenprogramm und das Kinderfest) und nicht über das gesamte Magnifest darstellen. Die Verwaltung habe versucht, größtmögliche Transparenz, z.B. in Sachen Förderhistorie, Mittelbedarfe und Rückzahlungen herzustellen. Der vorliegende Antrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. stelle derzeit, bezogen auf ein ganzes Förderjahr, den bisher größten Projektförderantrag dar. Ein Antrag in einer solchen Größenordnung führe zwangsläufig dazu, dass die verbleibenden Fördermittel für die restlichen Antragsteller stark reduziert würden. Stand jetzt sei der kulturelle Projektfördermitteletat für das 2. Halbjahr 2025 mit 60.000 EUR überzeichnet. Der Verwaltung lägen keine neuen Zahlen von dem Antragsteller Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. vor.
Ratsfrau Arning geht auf die Projektbeschreibung im Antrag ein. Demnach seien Informationsveranstaltungen sowie Workshops geplant, in denen Interessierte und vor allem ortsansässige Gewerbetreibende eingeladen seien, Ideen und Konzepte für das Magnifest einzubringen. Dies stehe im Widerspruch zu der ihr vorliegenden Information, dass solche Veranstaltungen bisher noch nicht stattgefunden hätten, jedoch bereits ein Bewerberformular für Anbieter im Umlauf sei. Sie fragt, ob die Workshops nur für die vorausgewählten Bewerber (Anbieter) angeboten würden.
Frau Prof. Dr. Hesse (Dez. IV) erinnert an die Anfänge der Förderung des Magnifestes durch Kulturprojektfördermittel, als erstmalig ein Kulturprogramm auf dem Löwenwall mit Mitteln i.H.v. 10.000 EUR gefördert worden sei. Nach wie vor würden die Kulturprojektfördermittel auf einen kulturellen Anteil des Festes beschränkt und entsprechende Nachweise eingefordert. Auf die Ausgestaltung des restlichen Magnifestes habe die kulturelle Projektförderung bzw. die Kulturverwaltung keinen Einfluss.
Ratsfrau Arning ergänzt, es zeichneten sich Unstimmigkeiten im Prozess des diesjährigen Magnifestes ab, wenn ortsansässige Gewerbetreibende sich zunächst bewerben und zugelassen werden müssten, um teilnehmen zu können. Bereits im letzten Jahr sei es zu Streitigkeiten gekommen, die es nun zu verhindern gelte.
Frau Prof. Dr. Hesse kommentiert, Wirtschaftsdezernent Herr Leppa und die Braunschweiger Stadtmarketing GmbH hätten sich stark eingebracht, um die angesprochenen Streitigkeiten zu befrieden. Sie könne die Situation an dieser Stelle nicht beurteilen; eine Thematisierung im Wirtschaftsausschuss sei angebracht. Die Kulturverwaltung verantworte ausschließlich den kulturellen und nichtkommerziellen Teil des Magnifestes.
Ratsherr Flake bestätigt, die Förderung des Magnifestes als Ganzes sei richtigerweise im Wirtschaftsdezernat angesiedelt. Seit 2011 werde der kulturelle Anteil des Festes regelmäßig aus den kulturellen Projektfördermitteln gefördert, mit einer Unterbrechung aufgrund der Corona-Pandemie. Hinterfragt werde die Förderung des Festes erst seit einigen Jahren. Gegenwärtig sei problematisch, dass der Kulturverwaltung nicht alle Einnahmebelege des Antragstellers für die Förderung in 2023 vorlägen. An die CDU-Ratsfraktion gerichtet regt er an, die Nachreichung fehlender Einnahmebelege für vergangene Förderungen als Bedingung für die Bewilligung der neuen Fördergelder in 2025 als Ergänzung in der Beschlussvorlage zu beantragen.
Er erinnert an die Veranstaltung am 13. März 2025, als Wirtschaftsdezernent Herr Leppa die Politik zu einem Austausch über die Zukunft des Magnifestes eingeladen habe. Es sei das neue Betreiberkonzept vorgestellt worden und es habe ein Austausch mit den Schaustellerinnen und Schaustellern stattgefunden. Thema der Veranstaltung sei die Sicherung der Zukunft des Magnifestes mit seiner außergewöhnlichen Strahlkraft gewesen. Heute hingegen ginge es ausschließlich um den Beschluss über den kulturellen Anteil des Festes und die Einhaltung der Kulturförderrichtlinien. Er finde es schade, wenn die fehlenden Belege für die Förderung in 2023 nun die Förderung der kulturellen Anteile in 2025 verhindere. Die ursprüngliche Entscheidungskompetenz dafür habe ursprünglich beim Verwaltungsausschuss (VA) gelegen; der Rat habe diese Kompetenz jedoch an den AfKW übertragen. Demnach gebe es beispielsweise die Möglichkeit, die Sache per Vorlagebeschluss dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Herr Dr. Malorny bestätigt, Northern Events schulde der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. die Einnahmenachweise für 2023, die durch den Antragsteller wiederum der Verwaltung vorgelegt werden müssten. Northern Events habe kürzlich zugesagt, besagte Belege der Verwaltung direkt vorzulegen, was bisher nicht geschehen sei. Er gibt den Hinweis an Ratsherrn Flake, die genaue Formulierung eines Vorlagebeschlusses müsse noch in der laufenden Sitzung erfolgen.
Die Sitzung wird für eine kurze Pause unterbrochen.
Ratsherr Stühmeier wiederholt seine Bitte um die o.g. ergänzenden Informationen durch den Antragsteller Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. bzw. die Verwaltung sowie die Maßgabe, dass weitere Projektfördermittel vor einer Nachweiserbringung für 2023 nicht ausgezahlt werden sollten. Ratsherr Flake unterstützt dies.
Ratsherr Stühmeier stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Vorlage der Beschlussvorlage DS Nr. 25-25908 an den Rat der Stadt in der Sitzung am 1. Juli 2025.
Anlagen zur Vorlage
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