Rat und Stadtbezirksräte
04.09.2025 - 16.2 Geschlechterverteilung der Dienstkräfte der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.2
- Datum:
- Do., 04.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ausschussvorsitzender Flake hebt die positive Tendenz beim Anteil von weiblichen Personen in Leitungspositionen sowie im höheren Dienst hervor.
Ratsfrau Köhler erkundigt sich, weshalb die Anzahl von weiblichen Auszubildenden seit 2023 leicht zurückgeht und fragt, ob es dazu bereits eine Analyse gibt.
Stadtrat Dr. Pollmann erklärt, dass weiterhin mehr Frauen als Männer ausgebildet werden. Aus diesem Grund ist hier noch kein Problem ersichtlich. Das Hauptanliegen besteht weiterhin darin, mehr zielgerichtete Werbung für die Ausbildungen bei der Stadt Braunschweig zu machen. Beispielsweise durch die vermehrte Teilnahme an Ausbildungsmessen oder über die Kanäle auf Social Media.
Ratsfrau Braunschweig erkundigt sich, weshalb der Frauenanteil in der Besoldungsgruppe A9 zurückgeht und wie darauf reagiert wird. Zudem erkundigt sie sich, ob es in der Besoldungsgruppe A7 besondere Gründe gibt, weshalb der Frauenanteil dort niedriger ist. Zum Vergleich zieht Ratsfrau Braunschweig die Besoldungsgruppe A6 heran, da dort ein stabiler Frauenanteil gelingt. Weiter fragt Ratsfrau Braunschweig, ob der seit Jahren sinkende Frauenanteil in der Entgeltgruppe 5 im Management berücksichtigt wird und wenn ja, wie.
Eine entsprechende Ergänzung der Mitteilung wurde durch die Verwaltung zugesagt.
Protokollnotiz: Ziel der Verwaltung ist es, den in allen Entgelt- und Besoldungsgruppen fixierten Korridor zwischen 45% und 55% in der Geschlechterverteilung zu erreichen. Priorität hat dabei - wie in der Vergangenheit auch immer wieder betont - die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen in herausgehobenen Führungspositionen. Dies ist leider (noch) nicht gelungen. Unterrepräsentanzen in sämtlichen Entgelt- und Besoldungsgruppen abzubauen wird erschwert durch den demografischen Wandel sowie aufgrund des Fachkräftemangels, was im Ergebnis dazu führt, dass mitunter bei einzelnen selbst öffentlichen Stellenausschreibungen nur eine geeignete Bewerbung vorliegt, die in aller Regel dann auch zur Einstellung gelangt, um die Aufgabenerledigung sicherstellen zu können. Weiterhin gibt es in einzelnen Berufsgruppen gesellschaftlich geprägte Geschlechtsspezifika (z. B. Feuerwehrbeamte oder Erzieherinnen), die sich in bestimmten Entgelt- und Besoldungsgruppen prägend niederschlagen und den Abbau von Unterrepräsentanzen zusätzlich erschweren.
Dies vorausgeschickt zeigt die nachstehende Tabelle, die in der Sitzung des FPDA angesprochenen Besoldungs- und Entgeltgruppen (A9, A 7, EGr. 5) in ihrer zeitlichen Entwicklung:
BesGr./EGr. | 12.2022 | 06.2023 | 12.2023 | 06.2024 | 12.2024 | 06.2025 |
A 9 | (51,60 %) 37,52 % | 39,06 % | 45,12 % | 45,52 % | 47,53 % | 45,20 % |
A 7 | 34,54 % | 33,56 % | 32,51 % | 30,48 % | 30,41 % | 37,21 % |
A 6 | 52,48 % | 47,57 % | 53,89 % | 53,27 % | 54,98 % | 52,15 % |
E 5 | 45,35 % | 41,04 % | 41,86 % | 41,55 % | 40,27% | 41,40 % |
BesGr. A 9
Leider wurde der Wert für die BesGr. A 9 in der Übersicht aus Dezember 2022 fehlerhaft wiedergegeben. Die Verwaltung bittet dies zu entschuldigen. Richtig ist, dass der Anteil 37,52 % betrug.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Geschlechterverteilung regelmäßig einer Schwankung unterliegt. Bei der BesGr. A 9 ist tendenziell aber eine Steigerung zu erkennen. Berücksichtigt werden muss, dass es sich bei der in Rede stehenden BesGr. A 9 um das „Einstiegsamt“ im ehemals gehobenen Dienst handelt. Diese Mitarbeitenden werden regelmäßig nach Ablauf der beamtenrechtlichen Wartezeit nach BesGr. A 10 befördert, in der der Anteil der Frauen aktuell bei rd. 60 % liegt.
BesGr. A 7
Über 50 % der Beamtinnen und Beamten in der BesGr. A 7 sind in der städtischen Feuerwehr tätig (BesGr. A 7 ist dort das Einstiegsamt für die Brandmeister/innen). Da dort der Frauenanteil insgesamt sehr gering ist, wirkt sich dies auch auf den Frauenanteil in der BesGr. A 7 entsprechend aus.
EGr. 5 TVöD
Auch hier unterliegt die Geschlechterverteilung einer regelmäßigen Schwankung. Der Anteil beträgt aktuell 41,4 % und ist in den letzten zwei Jahren nahezu unverändert.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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