Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.09.2025 - 6.1.1 Wie wird die Einhaltung gesetzlicher Regelungen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

rgermeisterin Ihbe begründet die Anfrage. Herr Dr. Köhler, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, verliest die Stellungnahme der Verwaltung. Auf Nachfrage von Bürgermeisterin Ihbe zum Hintergrund des in der Stellungnahme erwähnten Taxengutachtens führt er aus, dass das Gutachten der Überprüfung notwendiger Anpassungen bei der Tarifordnung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Mindestlohn und Benzinpreisentwicklung dient und in unregelmäßigen Abständen beauftragt wird. Das letzte Gutachten dieser Art wurde für Braunschweig im Jahr 2016 erstellt. Für das neue wurde die Zeit nach der Corona-Pandemie anvisiert.

 

Ratsherr Winckler fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, Mietwagenanbieter zur technischen Nachverfolgung aller Fahrten, z. B. per GPS, zu verpflichten, um sicherzugehen, dass nach jeder Fahrt eine Rückkehr zum Ursprungsort erfolgt. Herr Dr. Köhler führt aus, dass die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind und verweist auch auf den Datenschutz.

 

Im Folgenden werden die Anfragen der Tagesordnungspunkte 6.3. und 6.4. behandelt. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird die Aussprache an dieser Stelle protokolliert. Ausschussvorsitzender Schatta und Ratsfrau Braunschweig bringen die vorliegenden Anfragen ihrer Fraktionen ein, Herr Dr. Köhler verliest die Stellungnahmen der Verwaltung.

 

Ratsfrau Braunschweig merkt an, dass es nicht nur um privatwirtschaftliche Interessen geht und verweist auf die Bedeutung des Taxengewerbes für das öffentliche Verkehrsangebot. Herr Dr. Köhler führt aus, dass für die Einführung eines Mindesttarifs für Braunschweig die Faktenlage nicht ausreichend ist. Auch hier soll das geplante Gutachten zu Erkenntnissen führen. Er betont, dass ein Mindesttarif nicht dem Schutz wirtschaftlicher Interessen der Taxi-Unternehmen dienen soll, sondern durch den Schutz von Taxenunternehmen den öffentlichen Verkehrsinteressen insgesamt.

 

Ratsfrau Jaschinski-Gaus berichtet von Negativbeispielen aus Berlin und fragt nach, welche Möglichkeiten die Kommune hat, Anbieter wie Uber zu kontrollieren. Die genannten Phänomene sind Herrn Dr. Köhler bekannt, wurden aber in Braunschweig bisher so nicht festgestellt. Er betont, dass die Konzessionierung der neu angesiedelten Mietwagenunternehmen gewissenhaft erfolgt ist, führt aber auch Herausforderungen bei der Kontrolle der spezifischen Rückkehrpflicht an.

 

[Protokollnotiz: Die Sitzung wird um 17:39 Uhr unterbrochen, um einen Redebeitrag von anwesenden Vertretern des lokalen Taxigewerbes zu ermöglichen. Die Fortsetzung der Sitzung erfolgt um 18:04 Uhr.]

 

Ratsfrau vom Hofe verweist auf die Vorteile des digitalen Bezahlens bei Anbietern wie Uber, was bei klassischen Taxiunternehmen ihrer Erfahrung nach nicht immer möglich ist. Sie appelliert an die Taxenbetriebe, diese Möglichkeit flächendeckend anzubieten.

 

rgermeisterin Ihbe appelliert abschließend an die Verwaltung, die Rückkehr- und Dokumentationspflichten der Mietwagenservices zu kontrollieren und nach Möglichkeit ein Mindestbeförderungsentgelt durchzusetzen.

 

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Ergebnis:

Die Stellungnahme 25-26375-01 wird zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen und Hinweise