Rat und Stadtbezirksräte
01.10.2025 - 5 Bebauungsplan "Bahnhaltepunkt Bienrode", BI 41 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Mi., 01.10.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung, vertreten durch Herrn Streich vom Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation, erläutert die Vorlage und beantwortet im Anschluss Fragen aus dem Gremium.
Zur Frage von Herrn Berger erläutert die Verwaltung, dass Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Bebauungsplan nicht festgesetzt sind, aber im Rahmen der herzustellenden Infrastruktur möglich sind.
Auf Nachfrage, wie verhindert werden solle, dass Schwerlastverkehr aus der Gerhard-Borchers-Straße am Haltepunkt vorbei zur Forststraße fließe, erläutert die Verwaltung, dass hier ein Durchfahrtsverbot mit entsprechender Beschilderung vorgesehen sei. Der bestehende Wendehammer bleibt erhalten. Frau Jenzen äußert Bedenken hinsichtlich der Verkehrsführung an der Altmarkstraße im Bereich der geplanten Einmündung, insbesondere bei geschlossenen Schranken. Die Verwaltung erklärt, dass hier im Zuge der Beschrankung des Bahnübergangs eine vorgeschaltete Lichtsignalanlage südlich der geplanten Einmündung vorgesehen sei, die vor Schließung des Bahnübergangs auf rot stellt , sodass der geplante Einmündungsbereich freigehalten wird, insbesondere um Rückstau in Folge wartepflichtiger linksabbiegender Busse auf dem Bahnübergang zu verhindern und auch das Ausfahren von Bussen aus der Einmündung bei geschlossener Schranke zu ermöglichen.
Frau Jenzen fragt zudem nach der Rückzahlung von Fördergeldern, da es sich um ein Avionik-Cluster handelt.
Eine verbindliche Aussage dazu konnte seitens der Verwaltung nicht getroffen werden. Ausgeführt wurde, dass die Bindungsfrist für diese Fördermittel wohl in absehbarer Zeit auslaufen würde. Je nach evtl. verbleibender Frist würde sich der potentielle Rückzahlungsbetrag entsprechend verringern. Durch die Überplanung wäre lediglich ein relativ kleiner Flächenanteil der Förderfläche betroffen.
Zum Lärmschutz wurde nachgefragt, wieso nur ein Gebäude von den Planungen betroffen wäre. Hierzu verweist die Verwaltung auf ein im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erstelltes Lärmgutachten. Danach löse die Planung lediglich bei einem Wohngebäude in der 2. OG-Ebene (im Bestand keine Aufenthaltsräume) bei den Nachtwerten eine Erhöhung des Schwellenwertes um weitere 0,1 dB aus.
Die Verwaltung wird ermitteln, inwiefern die den Ratsmitgliedern zugänglichen Gutachten auch den Mitgliedern des Stadtbezirksrates zur Verfügung stehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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126,4 kB
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8
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(wie Dokument)
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367,7 kB
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