Rat und Stadtbezirksräte
08.10.2025 - 8 Erschließung der IGS Wendenring (6. IGS)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Mi., 08.10.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Langenhan vom Fachbereich 66, Tiefbau und Verkehr, stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Auf Nachfrage von Herrn Dietrich berichtet Frau Langenhan, dass beide Parkstreifen der Huttenstraße auch nach Einführung der Einbahnstraßenregelung erhalten bleiben.
Wenn die Eltern ihre Kinder trotz der Möglichkeit in der Straße Hasenwinkel direkt am Wendenring vor dem Haupteingang aus dem Auto steigen lassen, wird sich dies nicht verhindern lassen. man kann die Eltern nur für die hohen Gefahren sensibilisieren.
Herr Fischer fragt nach den Schüler- und Lehrerströmen zur Schule. Wie soll damit umgegangen werden, wenn die große Mehrheit den Haupteingang nutzen will. Er befürchtet dann ein Chaos vor der Schule aufgrund der Konflikte mit den Radfahrern auf dem vor dem Haupteingang entlang führenden Radweg.
Laut Frau Langenhan muss ein PKW aus der Huttenstraße kommend zweimal halten, bevor er rechts in den Ring abbiegen kann. Durch die beiden in der Nähe befindlichen Lichtsignalanlagen am Machplatz und an der hamburger Straße gebe es mit der Querungsmöglichkeit eine ausreichend sichere Variante zum Überqueren des Wendenrings.
Laut dem vorliegenden Gutachten gebe es keine dominierenden Schülerströme zur Schule.
Herr Egbers-Schoger befürwortet 30 km/h vor dem Schulgebäude auf dem Wendenring.
Frau Langenhan erinnert an die Aufgabe des Rings als Hauptverkehrsader, die man der Straße nicht nehmen will. Ansonsten steige der Druck auf die Wohnstraßen erheblich.
Der ÖPNV ist auf dem Ring stark vertreten.
Man habe gute Erfahrungen mit gesicherten und ungesicherten Querungen in unmittelbarer Nähe gemacht.
Nach längerer Diskussion wird beantragt, den Beschlusstext um die Forderung nach Tempo 30 auf dem Wendenring zwischen den Straßen Hasenwinkel und Tunicastraße zu ergänzen.
Vorgeschlagen wird, Tempo 30 zwischen 7 und 17 Uhr anzuordnen.
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)
„1. Der Planung und dem Bau der Querungshilfe über den Wendenring im Bereich der Einmündung Huttenstraße/Haupteingang der IGS Wendenring wird zugestimmt.
2. Der Anpassung des nördlichen Seitenrands am Wendenring westlich der Einfahrt Hasenwinkel zur Anlage eines Linksabbiegestreifens wird zugestimmt.
3. Der Einrichtung einer Einbahnstraße in der Huttenstraße wird zugestimmt.
4. Es wird angeregt, für den Bereich Wendenring zwischen den Einmündungen Hasenwinkel und
Tunicastraße Tempo 30 anzuordnen."
Anlagen zur Vorlage
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