Rat und Stadtbezirksräte
07.10.2025 - 4.1.1 Fortsetzung des Tanzförderprogramms
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt / FDP-Fraktion im Rat der Stadt
- Datum:
- Di., 07.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stellvertretender Ausschussvorsitzender Stühmeier erläutert, die Ratsfraktion B90/DIE GRÜNEN habe sich dem interfraktionellen Antrag DS Nr. 25-26575 nachträglich angeschlossen. Der neue Antrag DS Nr. 25-26575-01 ersetze den Ursprungsantrag. Ein Beschluss des Ursprungsantrages entfalle.
Ratsherr Flake bringt den Antrag ein. Er erläutert, das Tanzförderprogramm sei im Rahmen des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) entwickelt worden. In den Workshops, die auch während der Corona-Pandemie stattgefunden hätten, sei deutlich geworden, dass die Tanzszene in Braunschweig einerseits gut etabliert, andererseits jedoch mit Herausforderungen, insbesondere auf dem Mietmarkt, konfrontiert sei. Er hebt hervor, dass die städtische Kulturverwaltung unterstützend tätig gewesen sei, etwa durch die Bereitstellung einer Mietkaution und z.B. im Fall der TANZKOOP. Die Rahmenbedingungen für gewerbliche Mietverträge, die oft mehrjährige Laufzeiten erfordern, seien problematisch, wenn die Förderung nur jährlich bewilligt werde. Er erinnert daran, dass das Tanzförderprogramm vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen und durch die Szene positiv evaluiert worden sei. Die Verwaltung habe empfohlen, das Programm fortzusetzen, was nun politisch durch den vorliegenden Antrag aufgegriffen werde. Er weist darauf hin, dass die Tanzszene auch Aussicht auf Bundesfördermittel habe, diese jedoch eine Kofinanzierung durch andere Stellen erforderten. Er erklärt, dass, gemäß dem Antrag, die Entfristung der Richtlinie und die Fortsetzung des Programmes über das Jahr 2026 hinaus per Ratsbeschluss erfolgen solle. Die Verwaltung müsse anschließend prüfen, ob ein weiterer Ratsbeschluss erforderlich sei, um den Text der Richtlinie anzupassen.
