Rat und Stadtbezirksräte
20.11.2025 - 10.14 Unrat an den Containern im StadtbezirkAnfrage C...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.14
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 111
- Datum:
- Do., 20.11.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dr. Garbe erläutert die Anfrage. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage mündlich:
Zu 1.:
Die Wertstoffcontainerstandorte im Stadtbezirk werden zweimal wöchentlich [in der Regel dienstags und freitags] turnusmäßig vom ALBA-Reinigungsteam vor Ort kontrolliert und gereinigt.
Sollten Hinweise von den Bürgerinnen und Bürgern eingehen, dass Standorte zwischendrin verunreinigt sind, wird [in der Regel binnen 24 Stunden] eine Sonderreinigung durchgeführt.
Zu 2.:
Ja, es gab und gibt Überlegungen, wie die Wertstoffinseln sauberer gehalten werden können:
- Zum einen wurde die Reinigungshäufigkeit auf zweimal wöchentlich erhöht.
-
Es wird immer wieder geprüft, ob die bereitgestellten Volumina grundsätzlich ausreichen und falls sie nicht ausreichen, werden sie nach Möglichkeit erhöht.
[Manchmal sind die Volumina ausreichend, aber die Behälter wurden durch große Pappen verstopft. Die Möglichkeit einer Erhöhung des bereitgestellten Volumens ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten: Können weitere Behälter hinzugestellt werden oder kann ein zusätzlicher Standort errichtet werden?
Ausblick: Allerdings fallen um Weihnachten und Neujahr mehr als doppelt so Wertstoffe an, sodass die vorhandenen Systeme diese in der Zeit nicht vollständig aufnehmen können.] - Es wurde bereits geprüft, ob eine Einzäunung von Wertstoffinseln zu weniger Beistellungen führt. Das Ergebnis war nicht deutlich. Teilweise wurde nach einer Einzäunung sogar etwas mehr wilder Müll vorgefunden. Weitere Einzäunungen sind nicht geplant.
- Es wurde bereits geprüft, ob in Ausnahmefällen eine Videoüberwachung durch die Stadt oder ALBA möglich ist. Ergebnis: Eine Videoüberwachung ist rechtlich nicht gestattet.
- [Gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) dürfte nur die Polizei, nicht jedoch die Verwaltungsbehörden eine solche Maßnahme durchführen und dies auch nur, wenn es zur Verhütung von Straftaten erforderlich ist. Die unerlaubte Müllablagerung stellt jedoch keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit dar.]
- Infotafeln: Es wurden Infotafeln als große Aufkleber für Papiercontainer gestaltet und an den Wertstoffinseln aufgeklebt, die von ALBA direkt betreut werden. Diese Beklebungen werden nun sukzessive auch auf die von der Fa. Cederbaum geleerten Standorte im Norden der Stadt ausgeweitet. (Belegexemplar beigefügt)
- Die Problematik von wildem Müll an Wertstoffinseln wird regelmäßig in der Öffentlichkeitsarbeit thematisiert.
- Brennpunktstationen (diese liegen nicht im Stadtbezirk 111) werden vom Mobilen Ordnungsdienst angefahren und wenn mögliche Verursacher von wildem Müll festgestellt werden, werden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen eingeleitet.
- Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wurden auf der Homepage der Stadt auch für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
Zu 3.:
Ja, diese Möglichkeit besteht grundsätzlich, jedoch keine der im Stadtbezirk 111 gelegenen Wertstoffcontainerstationen ist als so prekär aufgefallen, dass sie mit den städtischen Brennpunktstationen ansatzweise vergleichbar wäre. Um einen Anhaltspunkt zu generieren, wurden alle Beschwerden über alle 14 Wertstoffinseln im Stadtbezirk 111 ausgewertet, die in diesem Jahr bis heute (20.11.) eingegangenen sind: Es liegen für dieses Jahr bislang 4 Beschwerden für alle Wertstoffinseln im Stadtbezirk 111 vor.
Die mündliche Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
