Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.12.2025 - 5 Errichtung Haus der Musik Braunschweig

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 25-26962 die Änderungsanträge 25-26962-01 und 25-27044 vorliegen. Er erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge und stellt fest, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.

 

Dezernentin Prof. Dr. Hesse und Dezernent Leppa führen in die Vorlage ein.

 

Anschließend bringen Ratsfrau Jalyschko den interfraktionellen Änderungsantrag 252696201 und Ratsfrau Saxel den Änderungsantrag 25-27044 ein und begründen diesen jeweils.

 

Im Rahmen der Aussprache beantragt Ratsherr Wirtz, über die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlags der Vorlage 25-26962 getrennt abzustimmen.

 

Ratsfrau Köhler beantragt, über die Vorlage 25-26962 geheim abzustimmen.

 

Im Anschluss an die Aussprache und nach erfolgten Gegenreden gegen die Anträge auf getrennte sowie geheime Abstimmung lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Antrag auf getrennte Abstimmung abstimmen und stellt fest, dass dieser bei 3 Fürstimmen abgelehnt wird. Danach lässt er über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen und stellt nach Auszählung fest, dass dieser bei 26 Fürstimmen und 29 Gegenstimmen abgelehnt wird.

 

Sodann lässt Ratsvorsitzender Graffstedt in der Sache zuerst über den Änderungsantrag 2526962-01 und danach über den Änderungsantrag 25-27044 abstimmen und stellt fest, dass diese jeweils abgelehnt werden.

 

Anschließend stellt er die Vorlage 25-26962 zur Abstimmung.

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Beschluss:
 

  1. Die Stadt Braunschweig erwirbt das Grundstück Poststraße 5 in Braunschweig von der 45. TERRA-NOVA GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis von 10,6 Mio. €.

 

  1. Auf diesem Grundstück in der Braunschweiger Innenstadt wird das Haus der Musik nach dem Ergebnis des durchgeführten Architekturwettbewerbs und unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage beschriebenen Anpassungen des Raumprogramms errichtet. Es soll die Städtische Musikschule, einen Konzertsaal und weitere öffentlich zugängliche Angebote umfassen. Der ursprünglich geplante Standort für das Haus der Musik in Viewegs Garten wird nicht weiterverfolgt.

 

  1. Das Haus der Musik in der Poststraße wird von einer gemeinnützigen Stiftung des privaten Rechts weiter ausgeplant, baulich errichtet, unterhalten und dauerhaft betrieben. Die Stiftung soll vom Unternehmen New Yorker SE gegründet werden. Die Stadt Braunschweig wird der Stiftung das Grundstück Poststraße 5 überlassen und ihr zu diesem Zweck ein erbbauzinsfreies Erbbaurecht auf 99 Jahre bestellen.

 

  1. Die für die Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung des Hauses der Musik notwendigen finanziellen Mittel werden zu 51% durch Mittel des Unternehmens New Yorker SE aufgebracht. Die weiteren 49% wird die Stadt Braunschweig durch Zustiftungen in die Stiftung einbringen, dies kann durch eigene Mittel der Stadt oder durch Mittel von Dritten erfolgen. Die notwendigen eigenen Mittel wird die Stadt im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen entsprechend dem Finanzierungsmodell für das Haus der Musik berücksichtigen. Um Kosten für Investitionen und Betrieb zu reduzieren, werden die im Sachverhalt der Vorlage im Kapitel Einsparungen genannten Maßnahmen umgesetzt.

 

  1. Die Stadt Braunschweig wird die Räumlichkeiten für die Städtische Musikschule im Haus der Musik von der Stiftung zu einem angemessenen Mietzins anmieten. Der Betrieb des Konzertsaals wird von einer gemeinnützigen Betreibergesellschaft übernommen, an dem die Stiftung jedenfalls mehrheitlich und die Stadt Braunschweig gesellschaftsrechtlich beteiligt sein werden. Die Betreibergesellschaft soll alle objekt-, betriebs- und funktionsbezogenen Kosten des Hauses der Musik tragen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Abstimmungen mit dem Unternehmen New Yorker SE zum Abschluss der Arbeiten an der Stiftungssatzung und dem Business Plan fortzusetzen. In dem Rahmen wird die Verwaltung auch Gespräche mit den Behörden führen und deren Entscheidungen bzw. Zustimmung einholen, die für die Umsetzung des Hauses der Musik entsprechend der Ziffern 1 bis 5 notwendig sind (Stiftungsaufsicht, staatliche Finanzverwaltung und Kommunalaufsicht).
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Abstimmungsergebnis:

bei Gegenstimmen und drei Enthaltungen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise