Rat und Stadtbezirksräte
21.01.2026 - 4.2 Braunschweigs Sicherheit stärken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Datum:
- Mi., 21.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ausschussvorsitzender Köster bringt den Antrag ein.
Von mehreren Ausschussmitgliedern wird in der anschließenden Diskussion vorgebracht, dass die objektive Sicherheitslage in Braunschweig nicht problematisch sei. Es habe in der Vergangenheit bereits mehrere Abstimmungen mit der PI Braunschweig gegeben; auch der Leiter der PI Braunschweig habe in einer Ausschusssitzung mitgeteilt, dass die Sicherheit in Braunschweig auf einem stabilen Niveau sei. Einige Ausschussmitglieder kritisieren die begleitende Medienberichterstattung als kontraproduktiv dahingehend, dass hierdurch erst ein Unsicherheitsgefühl produziert werde.
Ratsherr Dr. Plinke wirft ein, dass es bereits jetzt die Möglichkeit im Rahmen von Einwohnerfragestunden und der OB-Sprechstunden in den Stadtbezirken gebe, Unsicherheiten bezüglich des Sicherheitsempfindens mitzuteilen. Er halte daher Sicherheitskonferenzen für entbehrlich.
Die Informationen zur Nachfrage, wie viele Mittel noch in der Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt vorhanden seien, wird durch die Verwaltung nachgereicht (Protokollnotiz: Als Deckungsreserve sind eine Million Euro eingestellt.).
Ratsherr Bader begrüßt grundsätzliche eine Stärkung des ZOD, gibt jedoch hinsichtlich der Ausübung unmittelbaren Zwangs zu bedenken, dass hierfür aus seiner Sicht eher berufliche Vorbildung aus dem Wachgewerbe etc. erforderlich sei. Stadtrat Dr. Pollmann teilt hierzu mit, dass die Verwaltung bei ihrer bisherigen Aussage bleibe. Hinsichtlich der personellen Verstärkung beständen derzeit verwaltungsinterne Überlegungen z. B. bezüglich einer Ausweitung der Kontrollen in den Abendstunden.
Hinsichtlich des Punktes der Etablierung eines Sicherheitsdienstes im ÖPNV wird durch Stadtrat Dr. Pollmann, nach Abstimmung mit der BSVG, berichtet, dass auch im ÖPNV ein hohes Sicherheitsniveau herrsche. Zu bedenken sei im Zusammenhang mit der Einführung eines Sicherheitsdienstes auch ein dann erhöhtes Defizit und ein erhöhter Zuschussbedarf. Hinsichtlich der Nachfrage nach einer Verfahrensanweisung für das BSVG-Personal für Problemsituationen in Bus und Bahn verweist Stadtrat Dr. Pollmann auf die BSVG.
Gleichstellungsbeauftragte Lenz berichtet über das subjektive Sicherheitsempfinden der Frauen, vor allem nachts. Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung an dunklen Orten wirkten bereits positiv, seien aber nicht an allen Orten ausreichend. Es gäbe zudem bundesweite und auch weltweite Untersuchungen, dass Frauen nachts draußen mehr Angst erlebten und dadurch in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt seien.
Beschluss:
“Um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in Braunschweig zu stärken, werden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Sicherheitsbefragung
Die Verwaltung wird gebeten, eine umfassende Sicherheitsbefragung nach dem Vorbild der Stadt Mannheim zu beauftragen, im Anschluss auszuwerten und inklusive konkreter Umsetzungsvorschläge der darin empfohlenen Maßnahmen dem Rat über seine Ausschüsse vorzustellen.
Die Deckung der dafür notwendigen finanziellen Mittel erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt.
2. Waffenverbotszone
Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit der Polizei die in der Ratssitzung am 5. November 2024 beschlossene Verordnung über die „Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in der Stadt Braunschweig“ (beschlossen in der mündlich geänderten Fassung des CDU-Änderungsantrages mit der DS.-Nr. 24-24122-02) dahingehend zu überprüfen, ob Veränderungen (bspw. eine Ausweitung der Verbotszeiten oder eine Vergrößerung der durch die Verordnung betroffene Fläche) angezeigt sind. Das Ergebnis dieser Prüfung ist inklusive eines Berichts über den Umsetzungsstand der im Änderungsantrag 24-24122-02 beschlossenen Maßnahmen dem Rat über seine Ausschüsse vorzustellen. Sollten Änderungen an der bestehenden Verordnung angezeigt sein, werde diese dem Rat über seine Ausschüsse zum Beschluss vorgelegt.
Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit der Polizei erneut zu überprüfen, ob die Bereiche um den Bohlweg, den Herzogin-Anna-Amalia-Platz, den Platz am Ritterbrunnen und den Schlossplatz die Kriterien zur Einrichtung einer Waffenverbotszone erfüllen und dem Rat dann über seine Ausschüsse einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Sicherheit in den Fahrzeugen und an den Haltestellen der BSVG
Die Verwaltung wird gebeten mit der Braunschweiger Verkehrs GmbH in Kontakt zu treten und die Etablierung eines Sicherheitsdienstes in den Fahrzeugen der BSVG zumindest an den Abenden des Wochenendes und wenigstens auf der Strecke zwischen den Haltestellen „Hauptbahnhof“ und „Rathaus“ nach dem Vorbild der Landeshauptstadt Hannover einzurichten. Gleichzeitig sollen diese eingesetzten Kräfte die Sauberkeit an den Haltestellen gewährleisten.
4. Sicherheitsbegehungen der Innenstadt
Die Verwaltung wird gebeten, regelmäßige Sicherheitsbegehungen der Innenstadt unter Beteiligung der Fachbereiche 32 (Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; hier ZOD), 66 (Tiefbau und Verkehr) und 67 (Stadtgrün) sowie dem Gleichstellungsreferat, der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten mbH (Streetworker), ALBA Braunschweig und den Innenstadtakteuren durchzuführen, um kurzfristigen Handlungsbedarf der Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit zu identifizieren und abzustellen. Eine spätere Ausdehnung dieser Sicherheitsbegehungen auf andere Bereiche der Stadt ist wünschenswert.
5. Stärkung des Zentralen Ordnungsdienstes
In Abkehr der bisherigen Praxis (dargestellt in der Mitteilung 25-26385) wird die Ausbildung der Mitarbeiter des ZOD dahingehend angepasst, dass zukünftig unmittelbarer Zwang angewendet werden kann.
Die Verwaltung wird gebeten, als unterstützende Maßnahme dafür die Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes mit einer robusten Schutzausrüstung nach dem Vorbild der Landeshauptstadt Hannover sowie der Stadt Dortmund auszustatten.
Die Deckung der dafür notwendigen finanziellen Mittel erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt.
6. Sicherheitskonferenzen in den Stadtbezirken
Unter Einbeziehung der jeweiligen Stadtbezirksräte und der Einwohnerinnen und Einwohner ist in der ersten Hälfte des Jahres 2026 eine Sicherheitskonferenz in allen Stadtbezirken durchzuführen. Hierbei sind die Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bezirkes aufgerufen, konkrete Orte zu benennen, an denen sie sich unsicher fühlen, z.B. weil die Beleuchtung nicht ausreichend ist oder es vermehrt zu Einbrüchen etc. kommt. Wesentliche Akteure wie Polizei, ZOD und ggf. weitere Behörden sind einzubeziehen.”
