Rat und Stadtbezirksräte
30.01.2026 - 3.4 Sachstand zur Bekämpfung des Eichenprozessionss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Hanusch
- Gremium:
- Umwelt- und Grünflächenausschuss
- Datum:
- Fr., 30.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Mitteilung ergeht ohne Vorstellung.
Auf die Nachfrage von Ratsherrn Dr. Plinke bestätigt Herr Loose, dass sich die Mitteilung und die Auswertung der Befallszahlen nur auf städtische Flächen bezieht. Private Befälle mit dem Eichenprozessionsspinner wären einerseits nicht meldepflichtig und andererseits würde die Verwaltung an diesen Stellen nicht für die Entfernung tätig werden. Zudem sei es so, dass auch auf den städtischen Flächen nur eine Bekämpfung und Entfernung in besonders vulnerablen Bereichen stattfände (bspw. Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schulen, städtische Seniorenbegegnungsstätten etc.).
Ratsherr Wendt erkundigt sich bezüglich des letzten Satzes der Mitteilung nach den weiteren Maßnahmen. Herr Loose führt aus, dass dieser Teil der Mitteilung sich insbesondere auf die präventive Behandlung der Baumkronen mit Nematoden beziehe. Die Nematoden sind hochspezialisierte Fressfeinde des EPS.
