Rat und Stadtbezirksräte
19.03.2026 - 7 Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Dr. Rentzsch
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 19.03.2026
- Status:
- öffentlich (Anwesenheit bearbeitet)
- Uhrzeit:
- 15:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Träger der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten, wie in der Anlage dargestellt, im Wege der institutionellen Förderung Zuschüsse zu den Betriebskosten.
Die Zuschüsse zu den Energiekosten sowie zu den Mieten/Grundstücksabgaben werden als Vollfinanzierung, die Zuschüsse zu den sonstigen Betriebskosten[1] als Festbetragsfinanzierung bewilligt.
Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend anzupassen.
Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Bei Bedarf erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuschussbeträge.
[1] Reinigungskosten, Unterhaltungsaufwendungen, Personalkosten, Kosten für Honorar- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Programmkosten und Verwaltungskosten
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,4 kB
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