Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.04.2026 - 13.1.1 Struktur und Beschwerdestatistik der AGG-Beschw...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Köhler erkundigt sich, ob das Angebot der AGG-Beschwerdestelle ausreichend niederschwellig ausgestaltet ist und ob sich die Beschäftigten trauen, die Möglichkeit der Meldung in Anspruch zu nehmen. Zudem fragt sie nach der Dokumentation der Fälle sowie dem Bearbeitungsstand der bislang fünf bekannt gewordenen Fälle.

 

Stadtrat Dr. Pollmann erklärt, dass keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der AGG-Stelle besteht. Unterstützung kann ebenso über die Personalräte, die Sozialberatung, die Gleichstellungsbeauftragte oder die jeweiligen Vorgesetzten erfolgen. Die Betroffenen entscheiden selbst, ob sie ihr Anliegen an die AGG-Stelle herantragen. Auf das Angebot der AGG-Stelle wird regelmäßig im Rahmen von Personalversammlungen, Willkommensempfängen, Veranstaltungen sowie im Intranet hingewiesen. Aufgrund des besonderen Vertrauensschutzes erfolgt keine Dokumentation der einzelnen Fälle.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte Frau Lenz ergänzt, dass in vielen Fällen zunächst ein Bedarf an vertraulicher Beratung besteht. Dies kann insofern problematisch sein, als die AGG-Stelle nach Kenntniserlangung eines Sachverhaltes verpflichtet ist, tätig zu werden. Eine ausschließlich vertrauliche Beratung ist dann nicht mehr möglich. Dadurch entsteht eine Öffentlichkeit, die eine Hürde für die Betroffenen darstellen kann. Gleichzeitig verweist sie auf die bestehenden transparenten Strukturen sowie die gute Zusammenarbeit zwischen der AGG-Stelle, den Personalräten, der Sozialberatung und dem Gleichstellungsreferat.

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Die Stellungnahme 26-28815-01 wird zur Kenntnis genommen.

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