Rat und Stadtbezirksräte
21.05.2026 - 7.4 Stadtbahnausbau nach Volkmarode
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 111
- Datum:
- Do., 21.05.2026
- Status:
- öffentlich (Sitzung stattgefunden)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschluss:
Rat und Verwaltung werden gebeten,
- die derzeitige Planung der Wendeschleife Gliesmarode und des Stadtbahnausbaus Ost / Teilprojekts Volkmarode-Nord gemeinsam mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH erneut fachlich, wirtschaftlich, verkehrlich und ökologisch zu prüfen und zu überdenken;
- den politischen Gremien eine wirtschaftlichere Planungsvariante vorzulegen, diea) das Investitions- und Folgekostenrisiko verringert,b) die Förderfähigkeit nachvollziehbar und belastbar absichert,c) die ÖPNV-Abdeckung, Angebotsqualität und direkte Erreichbarkeit in Braunschweig-Ost, insbesondere für Volkmarode sowie die östlichen Anschlüsse, nicht verschlechtert,d) Eingriffe in Grünraum, Baumbestand und Aufenthaltsqualität sowie die Lärmemissionen minimiert unde) echte Alternativen zur derzeit vorgesehenen Wendeschleife und zum zugrunde liegenden Betriebskonzept transparent vergleicht;
- zu prüfen, ob eine bessere ÖPNV Abdeckung und höhere Wirtschaftlichkeit pro Streckenkilometer durch Aufnahme des CDU Änderungsantrages von 2018 - einer Verlängerung der Stadtbahn bis Lehre oder Hondelage - unter Verzicht auf die geplanten neuen Wendeschleifen in Gliesmarode und Volkmarode zu erreichen ist.
- in jedem Fall sicherzustellen, dass die Bus-Verbindungen im Bezirk 111 jenseits der Umstellung der Haltestellen nicht durch den Stadtbahnausbau negativ betroffen werden
- dem Stadtbezirksrat 111 vor weiteren unumkehrbaren Umsetzungsschritten einen aktualisierten Varianten-, Kosten-, Förder- und Verkehrsvergleich vorzulegen;
- bis zum Abschluss dieser erneuten Prüfung, soweit rechtlich und förderrechtlich zulässig, keine weiteren unumkehrbaren Festlegungen oder baulichen Vorabmaßnahmen zu veranlassen.
