Rat und Stadtbezirksräte
21.05.2026 - 11 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Dr. Rentzsch
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 21.05.2026
- Status:
- gemischt (Anwesenheit bearbeitet)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die im Positionspapier „10 Eckpunkte für den neuen Ganztag“ (siehe Anlage) beschriebenen Inhalte bilden ab Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung den konzeptionellen Rahmen für das gemeinsame Handeln von Schule, Jugendhilfe und Kommune im Braunschweiger Modell der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS).
Das aktuelle Rahmenkonzept für die Kooperative Ganztagsgrundschule (letzte Aktualisierung September 2024) wird entsprechend fortgeschrieben.
2. Die Übergangsregelung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Kooperativen Ganztagsgrundschulen (siehe Anlage) tritt zum 1. August 2026 in Kraft und wird an allen Grundschulen, die nach dem Modell des Kooperativen Ganztags auf der Basis trilateraler Kooperationsverträge mit der Stadt Braunschweig und Trägern der Jugendhilfe zusammenarbeiten, umgesetzt.
3. Die Übergangsregelung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen (siehe Anlage) tritt zum 1. August 2026 in Kraft und wird in Betreuungseinrichtungen, die als Schulkindbetreuungen in und an Schulen sowie als Kinder- und Teenyklubs (KTK) von der Stadt Braunschweig gefördert werden, umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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111,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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110,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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