Rat und Stadtbezirksräte
19.05.2026 - 6 Betriebskita der VW Financial Service AG - Kind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Dr. Rentzsch
- Datum:
- Di., 19.05.2026
- Status:
- öffentlich (Sitzung stattgefunden)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss: Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG:
- Der Aufnahme von zusätzlich 7 Gruppen der Betriebskita der VW Financial Service AG in die städtische Förderung (PAM) zum 1. August 2026 ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 wird zugestimmt.
- Die voraussichtlichen Mehrbedarfe von anfänglich jährlich rd. 1.150.000 € zur Aufnahme in die Förderung und die Erträge der VW Financial Service AG in Höhe von anfänglich ca. 473.800 € jährlich werden im Rahmen der noch ausstehenden Haushaltsplanungen für die Jahre 2027 und 2028 angemeldet. Für 2026 werden die anteiligen Aufwendungen, einschließlich des Refinanzierungsbetrages, i. H. v. 282.600 € durch den FB 51 sichergestellt. Zukünftige Anpassungen und Dynamisierungen bei den Förderbeträgen wirken sich auch auf die Höhe des Refinanzierungsbetrages aus.
- Veränderungen im Hinblick auf die Bedarfe bzw. Gruppenstruktur in den Folgejahren werden im Rahmen der jährlichen Angebotsanpassungen berücksichtigt.
- Es bedarf parallel dazu keiner weiteren Folgekostenregelung für die Deckung der Kita-Bedarfe aus dem Baugebiet Wenden-West, 1. BA, sowie anteiliger Bedarfe aus dem 2. BA.
- Der erhöhte Stellenbedarf von 5 Wochenstunden g. D. wird über den Stellenplan 2027 angemeldet.
Geänderter Beschluss Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG:
1. Der Aufnahme von zusätzlich 7 Gruppen der Betriebskita der VW Financial Service AG in die städtische Förderung (PAM) zum 1. August 2026 ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 wird zugestimmt.
2. Die voraussichtlichen Mehrbedarfe von anfänglich jährlich rd. 1.150.000 € zur Aufnahme in die Förderung und die Erträge der VW Financial Service AG in Höhe von anfänglich ca. 473.800 € jährlich werden im Rahmen der noch ausstehenden Haushaltsplanungen für die Jahre 2027 und 2028 angemeldet. Für 2026 werden die anteiligen Aufwendungen, einschließlich des Refinanzierungsbetrages, i. H. v. 282.600 € durch den FB 51 sichergestellt. Zukünftige Anpassungen und Dynamisierungen bei den Förderbeträgen wirken sich auch auf die Höhe des Refinanzierungsbetrages aus.
3. Veränderungen im Hinblick auf die Bedarfe bzw. Gruppenstruktur in den Folgejahren werden im Rahmen der jährlichen Angebotsanpassungen berücksichtigt.
4. Es bedarf parallel dazu keiner weiteren Folgekostenregelung für die Deckung der Kita-Bedarfe aus dem Baugebiet Wenden-West, 1. BA, sowie anteiliger Bedarfe aus dem 2. BA.
5. Der erhöhte Stellenbedarf von 5 Wochenstunden g. D. wird über den Stellenplan 2027 angemeldet.
6. Darüber hinaus müssen in Wenden-West weitere Kitaplätze, insbesondere im 2. BA, vorgesehen und zeitnah zum Baustart geschaffen werden. Der SBR 322 ist darüber zu unterrichten und einzubinden.
