Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.06.2026 - 4 Beschluss über den Jahresabschluss 2022 gemäß §...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

„1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2022 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2022 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch Herrn Ersten Stadtrat Geiger und des Jahresabschlusses 2022 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch Herrn Stadtrat Herlitschke und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird der Jahresabschluss 2022 beschlossen.

 

2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2022 werden folgende Genehmigungen erteilt:

 

2.1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 930.493,11 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 116.189.270,72 €.

 

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 6.728.050,55 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 133.168.084,95 €.

 

2.2 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 211.346,85 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.105.586,65 €.

 

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 121.234,32 € wird gemäß § 110 Abs. 5 NKomVG durch die vorhandene Überschussrücklage für das außerordentliche Ergebnis ausgeglichen. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.643.959,84 €.

 

2.3 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.098.285,45 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 1.403.262,50 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich entnommen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 12.041.346,16 €. Von dem Überschuss im neutralen Bereich in Höhe von 3.501.547,95 € wird entsprechend § 24 Abs. 3 KomHKVO ein Betrag in Höhe von 384.495,14 € zur Abdeckung des Fehlbetrages des außerordentlichen Ergebnisses verwendet. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 3.117.052,81 € wird gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.761.432,04 €.


Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 395.613,61 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen. Ein Teil des Fehlbetrages in Höhe von 11.118,47 € wird entsprechend § 24 Abs. 3 KomHKVO aus der noch vorhandenen Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 384.495,14 € wird entsprechend § 24 Abs. 3 KomHKVO aus dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt.

 

2.4 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 878.331,20 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.365.867,56 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 7.208.450,38 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 487.536,36 € wird entsprechend § 24 Abs.  1 KomHKVO zu einem Anteil von 61.746,48 € aus dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses abgedeckt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 425.789,88 € wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Damit verbleibt in der Sonstigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 7.202.197,93 €.

 

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 61.746,48 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen. Der Überschuss wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO zur Abdeckung eines Teils des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet.“

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Abstimmungsergebnis (zum Antrag auf passieren lassen):

dafür: 11      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise