Rat und Stadtbezirksräte
11.06.2026 - 17 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Datum:
- Do., 11.06.2026
- Status:
- gemischt (Anwesenheit bearbeitet)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bereitstellung von bis zu 94 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2027 wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, allen geeigneten Bewerbenden für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, ein Einstellungsangebot für diese Laufbahn zu erteilen.
- Die Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.
Den einzustellenden tariflichen Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie Ausbildung/Studium erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Die Nachwuchskräfte, die für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung vorgesehen sind, werden nach der Erstausbildung bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
- Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.
