Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 6 wird für fünf Jahre

 

Herr

Meinhard Peuker

Rüninger Weg 3 F

38124 Braunschweig

 

gewählt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zuletzt erfolgte die Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6 in den Sitzungen der Stadtbezirksräte 211 – Stöckheim-Leiferde am 28.11.2013 (Vorlage 16518/13) und

212 – Heidberg-Melverode am 18.12.2013 (Vorlage 16519/13).

 

Anfang des Jahres 2014 - noch vor der erforderlichen Verpflichtung durch das Amtsgericht Braunschweig zur Schiedsperson - erlitt der gewählte Bewerber einen äußerst schweren Wegeunfall auf dem Weg von seiner Arbeitsstätte. Nach beendetem Krankenhausaufenthalt bat der gewählte Bewerber darum nicht zur Schiedsperson verpflichtet zu werden, da er aufgrund der notwendigen langfristigen und zeitintensiven Reha-Maßnahme sowie aus familiären und beruflichen Gründen das Amt einer Schiedsperson nicht ausüben könne. Aufgrund dieser Bitte wurde der Bewerber nicht durch das Amtsgericht zur Schiedsperson verpflichtet.

 

Die Schiedsamtstätigkeit für den Schiedsamtsbezirk 6 wird seitdem von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen

 

Aufgrund der kurzfristigen Absage einer Bewerberin verzögerte sich zunächst der weitere Verfahrensablauf und die Wahl einer neuen Schiedsperson.

 

Nunmehr kann eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6 vorgeschlagen werden. Herr Peuker hatte aufgrund eines ausführlichen Zeitungsartikels in der Braunschweiger Zeitung über das Schiedsamt Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und sein Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes bekundet. Im Rahmen der Einholung der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Peuker ein Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Peuker die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man daher die Wahl begrüßen würde.

 

Nach § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig.

Die im NSchÄG normierte Zuständigkeit des Rates für die Wahl von Schiedspersonen wird aber durch die hier als dem jüngeren Gesetz (NKomVG) bestimmte Zuständigkeit des Stadtbezirksrates verdrängt.

 

Für die Wahl der Schiedsperson sind demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG die Stadt-bezirksräte 211 – Stöckheim-Leiferde und 212 – Heidberg-Melverode zuständig.

Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 NSchÄG fünf Jahre.

 

Eine gleichlautende Beschlussvorlage wird am 16.07.2015 in der Sitzung des Stadtbezirks-rates 211 – Stöckheim-Leiferde vorgelegt.

 

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