Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00017-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Piratenpartei hat mit Antrag vom 11.05.2015, Ds 3950/15, den Wirtschaftsausschuss um folgenden Beschluss gebeten:

 

„Die Stadt Braunschweig führt unter den Taxifahrern, die in der Stadt Braunschweig tätig sind, eine anonyme Umfrage nach dem Vorbild der IG-Bremer Taxifahrer mit folgenden

Fragen durch:

 

  • Wie viele Jahre sind Sie im Taxengewerbe beschäftigt?
  • Bekommen Sie den Mindestlohn von 8,50 EUR bezahlt?
  • Schreiben Sie für Ihren Chef weniger Stunden auf, als Sie tatsächlich arbeiten?
  • Hat Sie Ihr Chef angewiesen, weniger Stunden aufzuschreiben, als Sie tatsächlich

arbeiten?

  • Hat sich durch die Anpassung der Taxentarife vom 27.11.2014 mit Wirkung ab dem 01.01.2015 Ihr monatliches Einkommen verbessert oder verschlechtert?“

 

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Mit der vom Rat der Stadt Braunschweig am 27.11.2014 beschlossenen durchschnittlich 25%igen Erhöhung des Braunschweiger Taxentarifs, Ds 17232/14, sollten die Taxenunternehmer in die Lage versetzt werden, ihrem Fahrpersonal den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €/Std. zu zahlen. Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes mit einem Fahrzeugbestand von aktuell 172 Taxen bei 79 Unternehmen und des neuen Taxentarifs soll voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2015 ein Gutachten in Auftrag gegeben werden.

 

Zu der Anfrage vom 31.03.2015 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Mindestlohn, Ds 3476/15, wurde bereits in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 17.04.2015 durch Stellungnahme der Verwaltung, Ds 10989/15, mitgeteilt, dass die Behörden der Zollverwaltung für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten der Arbeitgeber zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zuständig sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Aufgabe der unteren Verkehrsbehörde im Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit ist neben der Erteilung von Taxengenehmigungen unter anderem die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Braunschweiger Taxengewerbes unter Wahrung des öffentlichen Verkehrsinteresses und die Festsetzung der Taxentarife. Die Überwachung des Mindestlohns gehört nicht zum Aufgabenspektrum der Stadtverwaltung. Für eine solche Umfrage besteht im Übrigen auch keine gesetzliche Ermächtigung und folglich auch keine Antwortpflicht der Taxifahrerinnen und -fahrer. In Bremen ist die Umfrage auch nicht von einer Behörde, sondern von der Interessengemeinschaft der angestellten Taxifahrer und selbstfahrenden Kleinunternehmer (IG Bremer Taxifahrer) durchgeführt worden.

 

Im Übrigen könnte die Umfrage von der Verwaltung auch aus tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden. Die einzelnen Taxifahrer und deren Adressen sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Unternehmen würden aus naheliegenden Gründen und unter Bezug auf den Personaldatenschutz bei der Umfrage nicht helfen.

 

Daher ist die von der Fraktion der Piratenpartei beantragte Fragebogen-Aktion durch die Verwaltung nach dem Vorbild der von der IG-Bremer Taxifahrer unter ihren Mitgliedern durchgeführten Umfrage abzulehnen.

 

 

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