Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 15-00088
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Situation für Flüchtlinge und Anwohner in Kralenriede
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Fraktion der BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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Entscheidung
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24.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Hinblick auf die aller Voraussicht nach dauerhaft fortbestehende erhebliche Überbelegung der LAB Niedersachsen in Braunschweig mit entsprechenden Auswirkungen in den Stadtteil Kralenriede hinein, ergeben sich Fragen wie die Situation für Flüchtlinge und Anwohner im betroffenen Stadtteil verbessert werden kann.
Zu Frage 1: In der Sitzung des Integrationsausschusses am 15.04.2015 wurde ein Termin mit der LAB Niedersachsen (Standort Braunschweig) angekündigt, in dem die „vielfältigen Maßnahmen“ um die Situation der Flüchtlinge als auch der Anwohner zu verbessern in der Verantwortung der Stadt Braunschweig und der LAB Niedersachsen erörtert werden sollten.
1) Welche „vielfältigen Maßnahmen“ sind bei diesem Gespräch erörtert worden, hat die Stadt ggf. darüber hinaus eigene Ideen entwickelt sowie wie und wann sollen welche Maßnahmen umgesetzt werden?
Zu Frage 2: Die LAB ist Eingangsstation mit Erstuntersuchung, Asylantragshilfen usw. für die Flüchtlinge. Dort werden sie registriert (Asylverfahren, BAMF) und medizinisch untersucht (Gesundheitsamt) und dann auf Kommunen in Niedersachsen verteilt.
Durch die LAB muss die Stadt nicht – wie andere Gemeinden – Flüchtlinge längerfristig (für die Dauer des Asylverfahrens o.ä.) aufnehmen.
Hierdurch bleiben der Stadt Ausgaben in erheblichem Umfang erspart: Nach Ds. 17/2856 des Niedersächsischen Landtages vom 29.01.2015 rechnete man für 2015 mit 30000 Asylbewerbern (inzwischen ist die Zahl bereits auf 37000 korrigiert). Braunschweig hat einen Bevölkerungsanteil von 3,173%. Ohne die LAB müsste im Jahr 2015 die Stadt Braunschweig folglich 1174 Flüchtlinge aufnehmen. Nach Angaben der Städte und Gemeinden kostet jeder Asylbewerber im Schnitt 10000.- Euro. Derzeit erhalten die Städte/Gemeinden nach § 4 Abs. 1 Satz 1 AufnG eine Pauschale von 6.195 Euro je Person. Derzeit wird eine Erhöhung dieser Pauschale auf 8000.- Euro diskutiert. D.h. die Kommunen müssen derzeit 3805 Euro, später ggf. 2000 Euro/Asylbewerber selbst aufbringen. Da die Stadt Braunschweig infolge der LAB keine Flüchtlinge aufnehmen muss, bleiben der Stadt Braunschweig allein für 2015 (!) Ausgaben von 4,5 Millionen Euro (bzw. 2,35 Millionen Euro) faktisch erspart.
Während in den übrigen Kommunen Niedersachsens die Flüchtlinge bestenfalls über das gesamte Gemeindegebiet verteilt werden können und dadurch besser integrierbar sind, konzentriert sich in Braunschweig die Gesamtzahl der Flüchtlinge auf einen einzigen Stadtteil mit ca. 3500 Einwohnern (Kralenriede), der z.Z. ca. 1000 Menschen ständig wechselnder Zusammensetzung zusätzlich aufnehmen muss, was zwangsläufig mit Belastungen verbunden ist. Der Stadtteil erbringt daher im Alleingang und stellvertretend für die gesamte Stadt eine erhebliche Leistung.
2) Kann sich die Stadt vorstellen einen Teil der durch die LAB in Kralenriede faktisch eingesparten Kosten in Millionenhöhe an den Stadtteil „ zurückfließen“ zu lassen z.B. für Investitionen in Infrastrukturmaßnamen sowie Maßnahmen, mit denen sich das Zusammenleben mit den Flüchtlingen verbessern und weiterhin positiv entwickeln lässt und wenn ja, in welcher Form und welchem finanziellen Umfang möchte die Stadt (und ggf. LAB) die Leistung des Stadtteils würdigen?
Zu Frage 3: Infolge einer dauerhaften Überbelegung entlässt die Landesaufnahmebehörde inzwischen seit längerem etwa doppelt so viele Flüchtlingen auf die Straße und in das Stadtviertel als von der Kapazität vorgesehen, ohne sich bisher um Flüchtlinge und ggf. betroffene Anwohner auch außerhalb der Unterbringungsstätte zu kümmern. Es ist davon auszugehen, dass diese Überbelegung noch deutlich zunehmen wird, da überlegt wird, Flüchtlinge aus sog. "sicheren Drittländern“ nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen. Hierdurch würde ein Teil der Flüchtlinge deutlich länger in Kralenriede bleiben, die Fluktuation geringer werden, was bei gleichbleibender Zahl von Neuankömmlingen zwangsläufig zu einer noch höheren Flüchtlingszahlen in der LAB in Kralenriede führen muss. Nach Drucksache 17/2995 des niedersächsischen Landtages vom 16.02.2015 sind im laufenden Haushaltsjahr 2015 für die niedersächsischen LABs 51 neue Stellen enthalten, von denen sicherlich ein Teil auch nach Braunschweig gekommen ist, so dass personelle Kapazitäten für die o.g. Betreuungsanforderung vorhanden sein könnten.
3) Wie viele der neuen Stellen sind nach Braunschweig gekommen und inwiefern und in welchem Umfang sieht die Stadt die LAB vor diesem Hintergrund aber auch insgesamt in der Pflicht sich angesichts der dauerhaften Überbelegung sich auch außerhalb des LAB-Geländes um die Flüchtlinge und ihr Miteinander mit den Bewohnern zu kümmern (z.B. in Form eines/r StreetworkerIn) bzw. sich an Kosten für solche Maßnahmen zu beteiligen?
Gez. Dr. Dr. habil. Wolfgang Büchs
BIBS-Fraktionsvorsitzender
