Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 15-00139
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschulung von Flüchtlingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- SPD-Frakton im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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Entscheidung
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24.06.2015
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16.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es häufen sich die Aussagen von Flüchtlingen und von Ehrenamtlichen, die sich für Flüchtlinge einsetzen, dass diese Personengruppe bei regulären Schulen nicht aufgenommen wird.
In diesem Zusammenhang fragen wir an:
1.Welche Rechtsgrundlagen gibt es, dass Flüchtlinge von Schulen abgewiesen werden können?
2.Wie wird Flüchtlingen ermöglicht, einen Schulabschluss zu erwerben, auch wenn die Schulpflicht nicht mehr vorliegt?
3.Welche Regelungen gibt es für die Beschulung von berufsschulpflichtigen oder berufs-schulberechtigten Asylbewerbern und Flüchtlingen?
Gez.
Tanja Pantazis
Ratsfrau
