Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00143
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern (MikroSTARTer Niedersachsen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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26.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Förderperiode 2014-2020 soll das in der abgelaufenen Förderperiode im Konvergenzgebiet in Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Heidekreis, Stade, Uelzen und Verden) erprobte Projekt „MikroSTARTer“ nunmehr landesweit angeboten werden. Mit einem Darlehen bis 25.000 € soll es Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie jungen Unternehmen möglich sein, ohne Sicherheiten, jedoch mit Vorliegen der Förder- und Kreditwürdigkeit, im Rahmen eines EU-prüfungskonformen, schlanken Abwicklungsverfahrens Fremdkapital zu erhalten.
Wesentliche Merkmale des Förderkonzepts sind:
- Programmstart Juli 2015 (genauer Termin steht noch nicht fest)
- Fondsvolumen: 32 Mio. €
- Zielgruppe: Gründerinnen und Gründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
- Beantragung direkt bei der NBank unter Einbindung von fachkundigen Stellen
Wie wird gefördert?
- Kreditbetrag: 5.000 € bis 25.000 €
- 2. Antrag nur möglich, wenn erster vollständig zurückgezahlt wurde
- Kreditlaufzeiten: bis zu 5 Jahre mit 6 Monaten tilgungsfreier Zeit
- Zinssatz: 4 – 4,5 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit
- Rückzahlung: 7.-18. Monat = 1 % p.m. ab 19. Monat = gleichhohe monatliche Raten
- Keine Besicherung erforderlich, außer bei juristischen Personen: Bürgschaft der Gesellschafter
- jederzeit kostenfreie Sondertilgungen möglich
- Abruf des Kredites in einer Summe innerhalb von 3 Monaten nach der Zusage, bei Existenzgründungen Auszahlung erst nach Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt
- Verwendungsnachweis 12 Monate nach Zusage
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens oder eine Unternehmensnachfolge anstreben
- Unternehmen, die sich in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden
- Betriebsstätte in Niedersachsen
Was wird gefördert?
- Finanzierungslücke, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung des Unternehmens in Niedersachsen stehen
- Investitionen ins Anlagevermögen, z.B. - Maschinen - Einrichtungsgegenstände - Büroausstattung
- Betriebsmittel, z.B. - Marketingkosten - Warenlager - Aus- und Weiterbildungskosten
Die Wirtschaftsförderung bewertet die Ausdehnung des Mikrodarlehensfonds in der neuen Förderperiode sehr positiv. Zumal die Fördermittel in der alten Förderperiode aufgrund einer sehr hohen Nachfrage komplett aufgebraucht wurden. Sowohl der Darlehensantrag, als auch der Verwendungsnachweis erfolgen im Rahmen eines schlanken Verfahrens über die NBank ohne Einbindung der Hausbank. Für Braunschweig stehen als fachkundige Stellen zur Verfügung:
- die Handwerkskammer Braunschweig Lüneburg Stade
- die Industrie- und Handelskammer Braunschweig
- die Wirtschaftssenioren Region Braunschweig e. V.
- die NBank
Der aus städtischen Mitteln finanzierte Existenzgründerzuschuss ist - wie andere Programme auch - mit dem MikroSTARTer-Darlehen kombinierbar.
