Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Den Kriterien für die betriebliche Kindertagespflege und der Großtagespflegestellen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Vereinbarung von Familie und Berufstätigkeit bedarf einer familienbewussten Personalpolitik. Eine betriebsnahe Kinderbetreuung in Form der Kindertagespflege kann einen Erfolgsfaktor darstellen.

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu ein „Handbuch Kin-dertagespflege“ veröffentlicht.

 

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wäre die Errichtung einer Betriebstagesstätte – in Bezug auf die geringe Mitarbeitendenzahl – unverhältnismäßig und nicht umsetzbar. In Form der betrieblichen Kindertagespflege können die Unternehmen die persönlichen und beruflichen Lebensplanungen ihrer Beschäftigten unterstützen und deren Kindern (vor allem U3-Kindern) ein Betreuungssetting in einer kleinen Gruppe anbieten.

 

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig beabsichtigt aus diesem Grund, das bisherige Angebot um die betriebliche Kindertagespflege zu erweitern.

 

Im Zuge dessen bedarf es der Änderung der Kriterien für die Betreuung in anderen Räumen gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 28. Juni 2007, Nr. 11261/07. Hiermit wird dem Anliegen einiger Tagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung entsprochen, das Betreuungsangebot von derzeit maximal 9 auf dann 10 Plätze zu erhöhen. Diese Platzzahl in Großtagespflegestellen ist bereits seit Jahren in vielen bundesdeutschen Kommunen manifestiert.

 

Darüber hinaus wird eine Aktualisierung der Kriterien zur Kinderbetreuung in anderen Räumen („Großtagespflegestellen“) vorgenommen.

 

Beide Kriterienkataloge sind jeweils den Anlagen zu entnehmen.

 

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Anlagen

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