Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00244

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25. März 2015 um Vorstellung von zwei Familienzentren sowie um Vorlage einer Mitteilung über das weitere Verfahren (Einrichtungsbedarf etc.) als Diskussionsgrundlage gebeten.

 

Diese Vorstellung übernehmen in Absprache mit den Trägervertretern der „AG gemäß § 78 SGB VIII Kita“ das ev.-luth. Familienzentrum St. Georg und das AWO Kinder- und Familienzentrum KiFaZ Muldeweg.

 

Beide Einrichtungen zählen zu den zehn Kindertagesstätten, die sich auf Grundlage des am

8. Mai 2012 vom Rat der Stadt beschlossenen Konzeptrahmens für Familienzentren in Braunschweig sowie den am 28. Februar 2014 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien zu Familienzentren weiterentwickeln. Sie zeichnen sich durch ein sozialraumorientiertes, deutlich über das Regelangebot von Kindertagesstätten hinausgehendes Angebotsspektrum für alle Kinder und Familien im Einzugsgebiet aus und erhalten hierfür seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 je Familienzentrum eine jährlich Förderung in Höhe von 40.000,00 € für Personal- und Sachkosten.

 

Kennzeichnend für die damit einhergehende Umstrukturierung auf Einrichtungsebene sind deutliche Auswirkungen auf die fachlichen Anforderungen an Einrichtungsleitung, Koordination und Mitarbeiter sowie die Gestaltung der pädagogischen Prozesse in der Zusammenarbeit mit Kindern und Eltern, die erforderlichen Ausstattungsmerkmale und Raumkonzepte sowie die Intensivierung der sozialraumorientierten Netzwerkarbeit und Kooperation. Alle geförderten Familienzentren entwickeln auf diesem Weg einrichtungsspezifische und standortabhängige Schwerpunkte. Das positive Feedback von Fachkräften und Eltern sowie die gewachsene Akzeptanz und Inanspruchnahme der Angebote der geförderten Familienzentren vor Ort bestätigen die Notwendigkeit dieser Entwicklung.

 

Es ist daher ein nachvollziehbares Anliegen der Trägerlandschaft, im Rahmen der jährlichen Angebotsanpassung (s. Kita-Kompass) kommunale Fördermittel zu beantragen, um diesen erfolgreichen Ansatz zur Förderung der sozialen Teilhabe sowie der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit stadtweit allen Kindern und Familien in unterschiedlichen herausfordernden Lebenslagen zugänglich zu machen.

 

Wie in der Mitteilung außerhalb von Sitzungen „Familienzentren in Braunschweig, Auswertung der Verwendungsnachweise für das Kindergartenjahr 2013/2014“ (Drucksache Nr. 14126/14) dargestellt, wurde der Ratsbeschluss vom 8. Mai 2012 zur Einrichtung von zunächst zehn Familienzentren in den vier Stadtteilen mit besonderem Handlungsbedarf umgesetzt. Daher wären für einen weiteren Ausbau von Familienzentren in Braunschweig zunächst ein entsprechender Ratsbeschluss sowie die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel notwendig.

 

Um die Entwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren zu beschleunigen und die bestehenden Einrichtungen in ihrem Bestand zu sichern, erwartet der Niedersächsischer Städtetag vom Land Niedersachsen, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und eine dauerhafte flächendeckende finanzielle Förderung von Familienzentren sicherzustellen. Die Förderung soll dabei davon ausgehen, dass je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein Familienzentrum erforderlich ist. [1] Dies würde für Braunschweig mit einer Einwohnerzahl von knapp unter 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Einrichtung von insgesamt 25 Familienzentren als Zielgröße bedeuten.

 

Um eine ausgewogene räumliche Verteilung der Familienzentren zu gewährleisten und Einrichtungsbedarfe zu bestimmen, bietet sich darauf aufbauend die Berechnung von Kontingenten in Abhängigkeit der Einwohnerzahlen, bestehender Familienzentren und Besonderheiten einzelner Stadtbezirke an (s. Anlage 1). Als präventiver Handlungsansatz zur Vorbeugung von Entwicklungsrisiken und Problemlagen sind zudem die Anzahl der Kinder unter 6 Jahren (EW u 6) und im Besonderen die Anzahl von Kindern unter 6 Jahren aus Familien im ALG-II-Bezug (ALG-II u 6) sowie von Kindern unter 6 Jahren aus Familien mit Migrationshintergrund (Migra u 6) als soziale Kernindikatoren zu beachten.  [2] Ein erhöhter Handlungsbedarf besteht dementsprechend vorrangig in Stadtbezirken mit einer großen Anzahl betreffender Kinder und Familien ohne bestehendes Familienzentrum (s. Anlage 2).

 

Abschließend lässt sich feststellen, dass der Ausbau von Familienzentren mit einem Paradigmenwechsel einhergeht, der die Perspektive von Kindern und Familien in den Mittelpunkt stellt und sich eindeutig an deren Bedarf und der darauf abgestimmten Versorgung orientiert. Bildung, Erziehung und Betreuung werden frühestmöglich mit integrierter Familienarbeit zusammengeführt. Je umfassender diese Prävention ansetzt, desto besser sind die Bildungschancen für Kinder. Letztendlich sind Familienzentren Orte, die Kinder und Familien in ihrem vertrauten Umfeld zu erreichen, wo sie leben und an dem sie vielfältige Unterstützung und Begleitung von Anfang an erhalten.

 


[1] Nds. Städtetag, vom Kind her denken: Bildung und Betreuung im Alter bis zu zehn Jahren, Positionspapier des Niedersächsischen Städtetages anlässlich der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG), Hannover, Februar 2014

 

[2] Diese Daten stehen im Rahmen der statistischen Erhebungen im Rahmen des JUPAK (Statistik-Paket der Arbeitsgruppe Statistik und Stadtforschung für Zwecke der Jugendhilfeplanung, Aktuelle Daten zum Stichtag 31. Dez. 2014) für die Stadt Braunschweig zur Verfügung und basieren auf den Angaben des Melderegisters. Weitere Sozialindikatoren (z.B. Adipositas, Bildungsstand der Eltern, Zahngesundheit) weisen eine hohe Korrelation zu den Kernindikatoren auf, weshalb von der Hinzuziehung weiterer Daten abgesehen wird.

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Anlagen

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