Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1.Die Stadt Braunschweig bewirbt sich um die Aufnahme in das Förderprogramm „Bildung integriert“, um ein Bildungsbüro für Bildungsmonitoring und Bildungsmanagement einzurichten.

 

2.Im Stellenplan 2016 sind Stellen für eine/n wissenschaftliche Sachbearbeiter/in und

 eine Verwaltungskraft befristet einzurichten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Kommunale Bildungslandschaften:

Die Aachener Erklärung des Deutschen Städtetags von 2007 fordert unter Berufung auf Qualitätsmängel und hohe Selektionswirkung des deutschen Bildungssystems eine Stärkung der kommunalen Verantwortung im Bereich Bildung. Hierunter wird der Aufbau einer kommunalen Bildungslandschaft verstanden. Dazu gehören als Aufgaben die Rolle der Erweiterten Schulträgerschaft, die Vernetzung unterschiedlicher Bildungsangebote und -orte, das lebenslange Lernen und das ganzheitliche Bildungsverständnis sowie die Erhöhung der Bildungs- und Teilhabechancen sozial benachteiligter Bürgerinnen und Bürger. Erweiterte Schulträgerschaft bedeutet die Wahrnehmung von Aufgaben über die Sachaufwandsträgerschaft hinaus, indem der Schulträger nicht nur als „Verwalter“ sondern als „Gestalter“ auftritt, z. B. in der Betreuung, der Schulsozialarbeit oder beim Angebot außerschulischer Lernorte.

 

Eine Definition aus der Fachliteratur beschreibt den Begriff Bildungslandschaften wie folgt:

„Bildungslandschaften sind langfristige, professionell gestaltete, auf gemeinsames, planvolles Handeln abzielende, kommunalpolitisch gewollte Netzwerke zum Thema Bildung, die ausgehend von der Perspektive des lernenden Subjekts – formale Bildungsorte und informelle Lernwelten umfassen und sich auf einen definierten lokalen Raum beziehen.“ (Bleckmann, Peter/Durdel, Anja (2009): Einführung: Lokale Bildungslandschaften – die zweifache Öffnung. In: Bleckmann, Peter/Durdel, Anja (Hrsg.): Lokale Bildungslandschaften. Perspektive für Ganztagsschulen und Kommunen, S. 12).

 

Bildungsmonitoring und Bildungsmanagement:

Zwei zentrale Säulen zur Steuerung und Koordination der Prozesse in einer kommunalen Bildungslandschaft sind Bildungsmonitoring und Bildungsmanagement. Diese Erkenntnis wurde insbesondere im Bundesprogramm „Lernen vor Ort“ (2009-2014) gewonnen, an dem 40 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Kommunen teilnahmen.

Im Bildungsmonitoring werden im Rahmen einer kontinuierlichen Dauerbeobachtung Daten zu verschiedenen Bildungsbereichen hinsichtlich der Bildungsbeteiligung, der Übergänge und Abschlüsse gesammelt, erhoben und ausgewertet, um Erkenntnisse über die lokalen Besonderheiten zu erlangen. Hierzu fließen auch die Ergebnisse bereits durchgeführter Fachplanungen wie Kindertagesstätten-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein. Mit den im Monitoring entstehenden Produkten wie z. B. regelmäßig erscheinende indikatorengestützte Bildungsberichte oder anlassbezogene thematische Analysen wird das kommunale datenbasierte Bildungsmanagement versorgt, um die in der Bildungslandschaft beteiligten Institutionen und Personen wie Bildungsanbieter und zivilgesellschaftliche Akteure zu informieren und in Gestaltungsprozesse einzubeziehen.

 

Der Aufbau eines kommunalen Bildungsmonitorings ist eine Voraussetzung für das Bildungsmanagement. Das kommunale Bildungsmanagement nimmt koordinierende und steuernde Aufgaben wahr, um die Bildungsakteure miteinander zu vernetzen, die jeweiligen Bildungsangebote aufeinander abzustimmen und deren Wirksamkeit und Reichweite zu optimieren. Um einen besseren Austausch der Netzwerkakteure zu erzielen und lokale Schwerpunktsetzungen zu erarbeiten, sind regelmäßige Netzwerktreffen und jährliche Bildungskonferenzen geeignete Instrumente. Auch die Einbindung von Stiftungen, die sich stark in Bildungsprojekten engagieren, ist wichtig, um langfristige strategische Partner zu gewinnen. Zudem können im kommunalen Bildungsmanagement Grundlagen für Handlungsempfehlungen und Ziele, die innerhalb der Verwaltung abgestimmt und ggf. den politischen Gremien vorgelegt werden, erarbeitet werden.

 

Um die neuen Aufgaben wahrnehmen zu können, ist der Aufbau eines städtischen Bildungsbüros erforderlich. Bildungsbüros in anderen Kommunen sind organisatorisch sehr unterschiedlich angebunden, je nach vorliegender Dezernatsverteilung und Verwaltungsgliederung. Die Verwaltung beabsichtigt, das einzurichtende Bildungsbüro organisatorisch im FB Schule zu verorten.

 

Förderprogramm „Bildung integriert“:

Aktuell bietet das BMBF das Förderprogramm „Bildung integriert“ für Landkreise und kreisfreie Städte an, aus dem nach erfolgreicher Antragstellung zwei Stellen für Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring (jeweils EG 13 empfohlen) mit 50% ab voraussichtlich März 2016 über einen Zeitraum von zunächst drei Jahren finanziert werden.

Die antragstellenden Kommunen haben die Möglichkeit, auch vorhandene Bedienstete einzusetzen. Da der wiss. Sachbearbeiter für die Schulentwicklungsplanung im FB Schule die nötigen fachlichen Voraussetzungen für das Bildungsmonitoring mitbringt, könnte dieser Aufgabenbereich mit dem Stelleninhaber besetzt werden. Dazu bedürfte es allerdings einer Verlagerung von Teilaufgaben (Fortschreibung und Weiterentwicklung des Schulentwicklungsplans) auf eine andere Dienstkraft.

 

Die befristete Stelle Bildungsmanagement müsste neu geschaffen werden. Aufgrund der Aufgabenfülle wäre es erforderlich, die beiden wiss. Mitarbeiter/innen für Bildungsmonitoring und Bildungsmanagement mit einer Verwaltungskraft zu unterstützen. Hierzu gehören neben Tätigkeiten der Datensammlung und -aufbereitung für die Bildungsberichterstattung sowie der Übernahme der Geschäftsführung und Koordination bei verwaltungsinternen Besprechungen und Veranstaltungen mit Externen (wie z. B. Bildungskonferenzen) auch die Mitarbeit bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Gremienvorlagen, thematischen Berichten und Konzepten. Die Verwaltungskraft könnte auch die zu verlagernden Teilaufgaben der Schulentwicklungsplanung übernehmen. Mit dem vorhandenen Personal können diese zusätzlichen Aufgaben nicht gedeckt werden.


Tab. 1: Darstellung in Stellenplänen nach Bewilligung der Projektmittel

Stellenbezeichnung

2015

2016

2017

2018

2019+

Finanzierung

Wiss. Sachbearbeiter/in Schulentwicklungsplanung (alt)

E 13

-

-

-

-

100% Stadt

Wiss. Sachbearbeiter/in Bildungsmonitoring (neu)

-

E 13

E 13

E 13

E 13

50% Stadt, 50% Bund, nach Projektende: 100% Stadt

Wiss. Sachbearbeiter/in Bildungsmanagement

-

E 13

kw 2019

E 13

kw 2019

E 13

kw 2019

E 13

kw 2019

50% Stadt, 50% Bund bis Projektende

Sachbearbeiter/in Bildungsmanagement und -monitoring, Schulentwicklungsplanung

-

A 11*

kw 2019

A 11*

kw 2019

A 11*

kw 2019

A 11*

kw 2019

100% Stadt

bis Projektende

*vorbehaltlich abschließender Bewertung

 

Bildungsregionen in Niedersachsen:

Das Team des Bildungsbüros könnte zukünftig noch ergänzt werden durch eine Lehrkraft, die mit dem Umfang einer halben Stelle vom Land Niedersachsen als Bildungskoordinator/in zum Aufbau einer Bildungsregion für vorerst drei Jahre abgeordnet wird. Der Begriff Bildungsregion bezieht sich auf  die Vernetzung der Akteure im Bildungsbereich in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, um über ein abgestimmtes Bildungsangebot die Bildungschancen möglichst vieler Menschen zu erhöhen. Voraussetzungen für eine Förderung sind jedoch die Einrichtung einer regionalen Geschäftsstelle (Bildungsbüro / Bildungsreferat etc.) und eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land. Im laufenden Schuljahr werden bereits 17 Kommunen in Niedersachsen gefördert. Weitere fünf Kreise und Städte, u. a. die Landeshauptstadt Hannover, sollen im Jahr 2015 noch hinzukommen. Das Landesprogramm ergänzt das BMBF-Programm „Bildung integriert“ in idealer Weise und soll 2016 auch in Braunschweig genutzt werden. Das „Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen“ kann von der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministerium heruntergeladen werden.

 

Einige benachbarte Kommunen (Peine, Salzgitter und Wolfsburg) haben bereits Vereinbarungen zum Aufbau von Bildungsregionen mit dem Land geschlossen, die Stadt Hannover hat eine Förderung ab 2015 beantragt. Viele Kommunen haben bereits Bildungsbüros etc. eingerichtet, z. B. beschäftigt die Stadt Wolfsburg aktuell elf Personen in ihrem Bildungsbüro.

 

Es gibt zu Niedersachsen vergleichbare Landesprogramme. Kommunen in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen sind jedoch inhaltlich und organisatorisch in dieser Hinsicht schon weiter vorangeschritten. Das Bundesprogramm „Lernen vor Ort“ hat zudem die Entwicklung stark gefördert. Aus Niedersachsen nahmen Osnabrück (Kreis und Stadt), Stade und der Heidekreis daran teil. Ziel von „Bildung integriert“ ist es, die guten Praxisbeispiele von „Lernen vor Ort“ in weitere Kommunen zu transferieren. Dieses Vorhaben unterstützen vom Bund beauftragte regionale Transferagenturen, die für interessierte Kommunen kostenlose Dienstleistungen (z. B. Unterstützung beim Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements, Fachexpertise bzgl. Transferwissens, Prozessbegleitung, Fortbildungsveranstaltungen) anbieten. Mit der Transferagentur Niedersachsen fand am 22. April 2015 bereits ein Auftaktgespräch statt. Eine gemeinsame Zielvereinbarung soll nach den Sommerferien abgeschlossen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die reinen Personalkosten der Stelle einer Verwaltungskraft mit der Besoldungsgruppe A 11 betragen jährlich ca. 66.600 € (bei Berücksichtigung der Gemeinkosten, inklusive IT-Zuschlag, 89.600 €) und wären zusätzlich bereitzustellen. Die im Zusammenhang mit der befristeten Einstellung eines/r wiss. Sachbearbeiters/in entstehenden Sachkosten werden, soweit sie nicht vom BMBF übernommen werden, aus dem Teilhaushalt des FB Schule getragen.

Nach Ablauf der BMBF-Förderung müsste eine Bewertung der Situation vorgenommen werden, um zu einer Entscheidung zu kommen, ob die Aufgaben weiterhin wahrgenommen / verstetigt werden sollten und wenn ja, in welchem Umfang. Anschließend wäre zu prüfen, welche Möglichkeiten der Finanzierung (ggf. Einbeziehung Dritter) in Betracht zu ziehen wären.

 

Beschlusskompetenz:

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG beschließt der Rat über die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Um solche handelt es sich bei Bildungsmonitoring und Bildungsmanagement.

 

 

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