Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Die Sechzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt Braunschweig (Friedhofsgebührensatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Ratssitzung am 21. Juli 2015 ist der Beschluss über die Aufhebung der Satzung über den Betrieb und die Gebühren der Feuerbestattungsanlage der Stadt Braunschweig (Betriebs- und Gebührenordnung der Feuerbestattungsanlage) vorgesehen (Nr. 15-00023).

 

Dort ist dargelegt, dass mit der Übertragung des Krematoriums auf einen privaten Dritten nicht alle Leistungen, die in der genannten Satzung aufgeführt waren, entfallen sind.

 

Die Aufbahrung einer Leiche im Aufbahrungsraum, die Benutzung der Feierhallen I und II, der Urnenversand sowie der Transport von Särgen bis zu 100 Kilometer gehören weiterhin zum Leistungsspektrum der städtischen Friedhofsverwaltung.

 

Die Gebührentatbestände „Aufbahrung einer Leiche im Aufbahrungsraum und Benutzung der Feierhallen I und IIsollen zukünftig - inhaltlich und betragsmäßig unverändert - in die Friedhofsgebührensatzung übernommen werden.

 

Die dafür notwendige Sechzehnte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung ist als Anlage beigefügt. Der Rat ist gem. § 58 Abs. 1 Ziffer 5 NKomVG für Beschlüsse über Satzungen zuständig. Hierzu gehört neben dem Erlass auch die Änderung von Satzungen.

 


Die Leistungen „Urnenversand“ und „Sargtransport“ lassen sich nicht eindeutig als Nutzung der öffentlichen Einrichtung Friedhöfe definieren. Aus diesem Grund werden zukünftig diese Leistungen über die Tarifziffer 11 der Verwaltungskostensatzung abgerechnet.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise