Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00088-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:


1)    Welche „vielfältigen Maßnahmen“ sind bei diesem Gespräch erörtert worden, hat die Stadt ggf. darüber hinaus eigene Ideen entwickelt sowie wie und wann sollen welche Maßnahmen umgesetzt werden?

 

Zu den Inhalten des Gesprächstermins mit der LAB am 24. April 2015 wird auf den Inhalt der Mitteilung 15-00027 verwiesen, die ebenfalls in der heutigen Sitzung behandelt wird. Darin werden auch Verbesserungsmaßnahmen z. B. zu Raumbedarfen und Busanbindungen, sowie deren Umsetzungsstand dargestellt. Die Verwaltung wird sich weiterhin regelmäßig mit der LAB zu Gesprächen treffen.

 

 

2)    Kann sich die Stadt vorstellen einen Teil der durch die LAB in Kralenriede faktisch eingesparten Kosten in Millionenhöhe an den Stadtteil „ zurückfließen“ zu lassen z.B. für Investitionen in Infrastrukturmaßnamen sowie Maßnahmen, mit denen sich das Zusammenleben mit den Flüchtlingen verbessern und weiterhin positiv entwickeln lässt und wenn ja, in welcher Form und welchem finanziellen Umfang möchte die Stadt (und ggf. LAB) die Leistung des Stadtteils würdigen?

 

Die Verwaltung hat keine eigenen Berechnungen zu möglichen Einsparungen vorgenommen. Haushaltsansätze für investive Maßnahmen in Kralenriede für die genannten Zwecke sind nicht im Haushalt eingestellt.

 

Es finden Gespräche u. a. mit Anwohnern und der LAB statt, um konkrete Verbesserungsmöglichkeiten zu finden und umzusetzen. Ergänzend wird auf die Beantwortung zu Frage 1 zu Verbesserungsmaßnahmen verwiesen.

 


 

3)    Wie viele der neuen Stellen sind nach Braunschweig gekommen und inwiefern und in welchem Umfang sieht die Stadt die LAB vor diesem Hintergrund aber auch insgesamt in der Pflicht sich angesichts der dauerhaften Überbelegung sich auch außerhalb des LAB-Geländes um die Flüchtlinge und ihr Miteinander mit den Bewohnern zu kümmern (z.B. in Form eines/r StreetworkerIn) bzw. sich an Kosten für solche Maßnahmen zu beteiligen?

 

Zum Umfang der neuen Stellen hat sich die LAB Niedersachsen (NI) wie folgt geäußert:

 

„Die LAB NI betreibt derzeit in Niedersachsen 3 Erstaufnahmeinrichtungen (EAE) in Braunschweig, Bramsche und Friedland. Der konzeptionelle Umgang mit den wachsenden Flüchtlingszahlen soll u. a. dazu führen, dass weitere EAE in Niedersachsen in Betrieb genommen werden sollen, um die bereits bestehenden EAE inkl. deren Umfeld zu entlasten.

Aufgrund der extrem schnell ansteigenden Flüchtlingszahlen müssen, nicht zuletzt beim Aufwuchs des Personals der LAB NI, Prioritäten gesetzt werden. Der Schwerpunkt für den personellen Aufwuchs liegt derzeit im Wesentlichen auf der sozialen Betreuung, Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge. Von den für das Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Stellen ist die Einstellung von annähernd 20 Vollzeiteinheiten für den Standort Braunschweig geplant bzw. bereits umgesetzt.“

 

Die Verwaltung sieht die Zuständigkeit der LAB vorrangig für alle Vorgänge innerhalb des Standortgeländes in Kralenriede. Dazu können auch Maßnahmen innerhalb des Standortgeländes gehören, die zu einer Verbesserung auch außerhalb des Geländes führen können (z. B. intensivere sozialpädagogische Beratung und Betreuung der Flüchtlinge). Die Verwaltung sieht ferner das Land in der Pflicht, der zunehmenden Überbelegung der LAB wirksam entgegen zu wirken.

 

 

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