Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 1000342
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Helenenstraße Richtung Frankfurter Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Schulze, Barbara Fraktion Bündnis90 - Die Grünen im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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07.07.2015
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Beschlussvorschlag
Die Durchfahrtsbeziehung Helenenstraße in Richtung Frankfurter Straße soll durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für mindestens ein Jahr probeweise unterbunden werden. Damit soll eine der Empfehlungen des von der Stadt Braunschweig in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens ("Zu Fuß unterwegs in der Sozialen Stadt / Qualitätsverbesserung im Hauptfußwegenetz und am Frankfurter Platz" - plan & rat, Mai 2013) umgesetzt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ziel der Umgestaltung und der Einrichtung des Frankfurter Platzes im Jahr 2008 war es, den Platz als Stadtteilzentrum zu beleben und stärker zu einem kommunikativen Treffpunkt für alle zu machen. Die Umgestaltung des Platzes wurde durch einen umfassenden Bürgerbeteiligungsprozess begleitet, dessen Ergebnis u. a. die Entscheidung für einen Verkehrsberuhigten Bereich war. Insgesamt ist der Platz als Mischfläche mit der Kennzeichnung "Verkehrsberuhigter Bereich" (StVO Z. 325 und 326) ausgeführt. Auf dem Frankfurter Platz ist auf Grund der Beschilderung "Verkehrsberuhigter Bereich" für den Kraftfahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. In den umliegenden Straßen gilt Tempo 30.
Insgesamt ist der Platz besonders im nördlichen Bereich stark belebt. Hier sind alle Gruppen von Verkehrsteilnehmenden stark vertreten. Auffällig ist der starke Kraftfahrzeugverkehr von der Helenenstraße zur Frankfurter Straße nach Norden fahrend. Es liegt nahe, dass die Ampelkreuzung am Cyriaksring über den Frankfurter Platz umfahren wird. Zum Teil werden hier hohe Geschwindigkeiten erreicht und damit die im Verkehrsberuhigten Bereich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten.
