Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 15-00269
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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07.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt verfügt über eine Vielzahl von Sattel- und Flachdächern, die man je nach baulichem Zustand und Eignung mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bebauen kann. Diese Investitionen können private Investoren vornehmen, die für die Dachnutzung eine Miete zahlen und den PV-Strom anteilig an die Stadt als Gebäudeeigentümer günstig verkaufen würden. Die Anlagen blieben im Eigentum der Investoren. Sie sind demontierbar, wären also Mobilien.
Die Verwendung des PV-Stromes könnte auch zugunsten von Stromtankstellen für Elektro-mobile (Stichwort „Schaufenster Elektromobilität“) erfolgen. Solche Projekte lassen sich auf städtischen Dächern nur umsetzen, wenn den Investoren gewisse Rahmenbedingungen seitens der Stadt geschaffen werden.
Daher fragen wir die Verwaltung:
- Wie sieht das Vertragswerk derzeitig aus, das die Stadtverwaltung interessierten Investoren von PV-Anlagen auf städtischen Dächern vorlegt?
- Welche Liegenschaften der Stadt oder ihrer Gesellschaften können nach Einschätzung der Verwaltung als Standorte für derartige PV-Anlagen ausgewiesen werden?
Gez.
Nicole Palm
Ratsfrau
