Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-00269

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt verfügt über eine Vielzahl von Sattel- und Flachdächern, die man je nach baulichem Zustand und Eignung mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bebauen kann. Diese Investitionen können private Investoren vornehmen, die für die Dachnutzung eine Miete zahlen und den PV-Strom anteilig an die Stadt als Gebäudeeigentümer günstig verkaufen würden. Die Anlagen blieben im Eigentum der Investoren. Sie sind demontierbar, wären also Mobilien.

 

Die Verwendung des PV-Stromes könnte auch zugunsten von Stromtankstellen für Elektro-mobile (Stichwort „Schaufenster Elektromobilität“) erfolgen. Solche Projekte lassen sich auf städtischen Dächern nur umsetzen, wenn den Investoren gewisse Rahmenbedingungen seitens der Stadt geschaffen werden.

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie sieht das Vertragswerk derzeitig aus, das die Stadtverwaltung interessierten Investoren von PV-Anlagen auf städtischen Dächern vorlegt?

 

  1. Welche Liegenschaften der Stadt oder ihrer Gesellschaften können nach Einschätzung der Verwaltung als Standorte für derartige PV-Anlagen ausgewiesen werden?

 

 

Gez.

 

Nicole Palm

Ratsfrau

 

 

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