Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00041-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jobcenter: Mehraufwand/-kosten: Erläuterungen in ablehnenden Bescheiden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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25.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage wird vom Jobcenter Braunschweig wie folgt beantwortet:
1.Entstehen Mehrkosten, wenn das Jobcenter die individuellen Gründe, welche zur Ablehnung führen, explizit im Bescheid aufführen würden und in welcher Höhe?
Bescheide sind Verwaltungsakte, die hinreichend bestimmt sein müssen, um Rechtmäßigkeit zu erlangen. Deshalb ist eine individuelle Erläuterung immer notwendig.
2.Wie hoch waren die Ausgaben (Personal- und Sachkosten) für Widersprüche und die anhängigen Prozesse im Jahr 2013 und 2014?
Im Jahr 2013 fielen Ausgaben i.H.v. 1.377.321,53 Euro, im Jahr 2014 Ausgaben i.H.v 1.252.457,36 Euro in der Rechtsstelle für Widerspruchs- und Klagesachbearbeitung an.
Die Ausgaben gliedern sich in Personal- und Verwaltungskosten, Kosten für IT, Gerichtskosten und Ähnliches (z.B. Kostennoten von Rechtsanwälten). Der reine Personalkostenanteil ist zur Einheitlichkeit anhand der Personalkosten für BA-Beschäftigte berechnet, Abweichungen aufgrund unterschiedlicher Trägerzugehörigkeiten sind möglich, im Gesamtkontext aber unerheblich.
Die Gesamtsummen erscheinen auf den ersten Blick sehr hoch, relativieren sich jedoch, wenn man sie zum Gesamtaufkommen von Bescheiden und Widersprüchen ins Verhältnis setzt.
Für das Jahr 2013 wurden hochgerechnet 300.000 Entscheidungen getroffen, auf die 3.263 Widersprüche (= 1,1 % aller anfechtbaren Entscheidungen) erhoben wurden. In 829 Verfahren mündete der Widerspruch in eine volle oder zumindest teilweise Stattgabe, d.h. der Ausgangsbescheid wurde teilweise oder vollständig aufgehoben, mithin wurde also 25 % aller Widersprüche oder anders ausgedrückt 0,3 % aller anfechtbaren Entscheidungen zumindest teilweise entsprochen.
In 331 Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (= 0,1 % aller anfechtbaren Entscheidungen), deren Bearbeitung ebenfalls der Rechtsstelle oblag, wurde eine ähnliche Stattgabequote wie bei den Widersprüchen erzielt, hier wurden bei ca. 27 % oder 0,03 % aller anfechtbaren Entscheidungen der Antragsteller(innen) entsprochen. Diese Verfahren gehen in der Regel jedoch auch mit Widersprüchen einher.
Daneben wurden im Jahr 2013 zudem 609 Klagen erhoben bei denen die Entscheidungen überwiegend erst in den Folgejahren zu erwarten sind.
Für das Jahr 2014 ergibt sich mit ca. 295.000 Entscheidungen und 3.171 erhobenen Widersprüchen (= 1,1 % aller anfechtbaren Entscheidungen) ein ähnliches Bild.
In 869 Verfahren mündete der Widerspruch in eine volle oder zumindest teilweise Stattgabe, dies entspricht einer Quote von 29 % oder anders ausgedrückt 0,3 % aller anfechtbaren Entscheidungen
In 368 Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (= 0,1 % aller anfechtbaren Entscheidungen), wurde eine ähnliche Stattgabequote wie bei den Widersprüchen erzielt, hier wurden bei ca. 32 % oder 0,03 % aller anfechtbaren Entscheidungen den Antragsteller(inne)n entsprochen.
Daneben wurden im Jahr 2014 neue 604 Klagen erhoben, bei denen die Entscheidungen überwiegend wiederum erst in den Folgejahren zu erwarten sind.
3.Um welche Gesamtsumme wird bei den Anträgen aus 2013 und 2014 (bitte nach Jahren getrennt) gestritten?
Dieser Wert lässt sich nicht ermitteln da hierüber keine Statistiken geführt werden. In erster Linie geht es um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung und nicht um einzelne Beträge. Die Verfahren erstrecken sich inhaltlich über die gesamte Bandbreite der Lebenssachverhalte und hinsichtlich der Streitsummen sind aufgrund fehlender Bagatellgrenzen betragsmäßig alle Beträge möglich.
