Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00319
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkverbote Volkmarode-Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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30.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der CDU-Fraktion:
Im Neubaugebiet Volkmarode-Nord gibt es in den Spielstraßen Unklarheiten, welche Bereiche als „für Parken gekennzeichnete Bereiche“ zu gelten haben.
Vor diesem Hintergrund fragt die CDU-Fraktion an:
Welche Regelung hat die Stadt hier getroffen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß Straßenverkehrsordnung ist in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken außer-
halb der zum Parken gekennzeichneten Flächen unzulässig. In den verkehrsberuhigten Bereichen in Volkmarode Nord gibt es diese gekennzeichneten Flächen nicht.
Bei den aus rein gestalterischen Gründen auf beiden Straßenseiten farblich abgesetzten Streifen entlang der Grenzen der Privatgrundstücke handelt es sich ausdrücklich nicht um Parkstreifen oder Gehwege, sondern um Bestandteile einer von allen Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzenden Straße.
Obwohl die farblich abgesetzten Streifen nicht die übliche Breite von Parkstreifen besitzen, ist eine Verwechselung leicht möglich. Aus diesem Grund wird die Nutzung der Streifen zum Zwecke des Parkens geduldet und die Verwaltung sieht von Verwarnungen ab, wenn nicht gegen die Parkverbote des § 12 der Straßenverkehrsordnung verstoßen wird. Parkverbot besteht beispielsweise vor Grundstücksein- und -ausfahrten oder wenn neben oder zwischen zwei Fahrzeugen kein ausreichender Fahrraum von 3,50 m mehr verbleibt.
