Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00169-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kriterien für das Ranking zur Sanierung von Schulen und Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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30.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig möge den Stadtbezirksrat darüber informieren, nach welchen Kriterien die Verwaltung die Vorgehensweise für die Sanierung von Schulen und Sportstätten neu festgelegt hat. Diese sollten allen Bezirksräten transparent vermittelt werden.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Das bestehende Schulsanierungsprogramm der Stadt Braunschweig wurde für die kommenden Jahre optimiert. Ziel ist es, die Umsetzung von Schulsanierungsmaßnahmen durch Bündelung effizienter zu gestalten. Die Durchführung im laufenden Schulbetrieb unter ständiger Einbindung der Schulleitungen führt zu verringerten Sanierungszeiträumen sowie einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit.
Hierzu wurden in den vergangenen Jahren die ca. 80 Schulen der Stadt Braunschweig hinsichtlich ihres Sanierungsbedarfs nach den unten aufgeführten festgelegten Kriterien, Sicherheit, Brandschutz, energetische Belange sowie Nachhaltigkeit zum Erhalt der Gebäudesubstanz für die kommenden 15 - 20 Jahre priorisiert und in Sanierungspakete für die kommenden Jahre zusammengefasst:
- Standsicherheit/Statik
- Brandschutz
- Unfallsicherheit
- Vorsorge für Notlagen
- Maßnahmen zur Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung
- Sicherung von Schadstofffreiheit
- Akustik, Beleuchtung, Sonnenschutz
- Einhaltung von energetischen Standards
Eine gleichzeitige Sanierung aller Schulen ist aus Gründen der Finanzierbarkeit selbstverständlich nicht möglich.
Sportstätten wurden in diesem Zusammenhang nur bezogen auf den jeweiligen Schulstandort mitbetrachtet, eine gesonderte Priorisierung hat hier nicht stattgefunden.
