Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00346
Grunddaten
- Betreff:
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Schulbushaltestellen Bechtsbütteler Weg und Erlenbruch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Gödecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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01.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu den Anfragen „Schulbuswartehallen Bechtsbütteler Weg und Erlenbruch – Instandset-zung und Austausch mit Kostenermittlung“ (Ds 3526/15) und „Schulbushaltestelle Bechts-bütteler Weg – befestigte Aufstellfläche für die Schulkinder“ (Ds 3527/15) vom 27. April 2015, die sich auf Anregungen des Stadtbezirksrates aus der Sitzung vom 14. Oktober 2014 bezie-hen, wird wie folgt Stellung genommen:
Die Schulbuswartehäuschen aus Beton an den Schulbushaltestellen „Bechtsbütteler Weg“ und „Erlenbruch“ weisen Mängel an der Bausubstanz auf und sind nicht mehr zeitgemäß, da sie nicht einsehbar sind. Sie sind deshalb ein beliebter Treffpunkt für Personen, die diese dann beschmieren und verdreckt hinterlassen. In der Stellungnahme zur Anfrage „Schulbus-wartehallen Bechtsbütteler Weg und Erlenbruch – Sauberkeit und Reinigungsintervalle“
(Ds 3525/15) hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die Schulbuswärtehäuschen einmal im Monat gereinigt werden. Eine Ausweitung der Reinigungsintervalle wird aus Sicht der Ver-waltung das Verunreiniungsproblem an den Schulbuswartehäuschen nicht lösen. Eine Sanierung der beiden Schulbuswartehäuschen ist daher nicht sinnvoll.
Statt der Betonwartehäuschen könnten an den Schulbushaltestellen „Bechtsbütteler Weg“ und „Erlenbruch“ transparente Wartehallen aus Glas, die von der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVGmbH) an öffentlichen Haltestellen im Stadtgebiet aufgestellt sind, errichtet werden. Die BSVGmbH hat mitgeteilt, dass die Beschaffung einer kleinen zweiteiligen ver-glasten Wartehalle einschl. Aufstellung bei einer vorhandenen Fundamentplatte ca. 7.000 € kosten würde. Eine Fundamentplatte existiert bereits an der Schulbushaltestelle „Erlen-bruch“. Das Herstellen einer Fundamentplatte als Aufstellfläche an der Schulbushalte „Bechtsbütteler Weg“ würde zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 2.000 € verursachen. Die Gesamtkosten für beide Haltestellen würden sich auf insgesamt ca. 16.000 € belaufen . Für die Reinigung der beiden Wartehallen würden jährlich 3.600 € entstehen. In diesem Betrag ist einmal pro Woche das Fegen der Aufstellfläche, die Aufnahme des lose herumliegenden Mülls, die Entleerung des Papierkorbs und eine monatliche Nassreinigung enthalten. Für die Errichtung transparenter Wartehallen und deren Reinigung stehen im Haushalt 2015 keine Mittel zur Verfügung.
Wartehäuschen bzw. Wartehallen an den 41 Schulbushaltestellen, die nicht im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs genutzt werden, sind kein städtischer Standard. Aus-schließlich im Stadtteil Waggum stehen noch diese zwei Wartehäuschen an Schulbushalte-stellen. Auf Wartehäuschen bzw. Wartehallen wird daher künftig an den beiden Schulbus-haltestellen verzichtet. Dafür spricht, dass die beiden Schulbushaltestellen ohne die Warte-häuschen als Treffpunkt für Personen aufgrund des fehlenden Wetter- bzw. Sichtschutzes nicht mehr attraktiv sind. Ferner können keine Beschmierungen mehr vorkommen und das normale Maß an Reinigung der Haltestellen ist ausreichend. Für den Verzicht auf die Warte-häuschen bzw. Wartehallen spricht auch, dass die Abfahrtszeiten an den Schulbushalte-stellen zur Grundschule Waggum so mit den Unterrichtszeiten abgestimmt sind, dass die Kinder keine langen Wartezeiten an den Schulbushaltestellen haben. Im Übrigen ist im Jahr 2009 das Schulbuswartehäuschen an der Schulbushaltestelle „Krähenfeld“ bereits ersatzlos entfernt worden. Das Aufstellen einer Schulbuswartehalle ist damals nicht in Erwägung gezogen worden.
Beide Schulbuswartehäuschen werden daher abgebrochen. Für den Abbruch und die Her-stellung der Grundstückseinfriedung an der Schulbushaltestelle „Erlenbruch“ entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.500 €. Da hierfür im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt der Abbruch im Jahr 2016.
