Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00210-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Wohneinheiten im Holzmoor-Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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01.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BIBS:
In der Mitteilung 10969/15 vom 18.03.2015 wurde dem StBezR mitgeteilt, dass im Holzmoor ca. 320 Wohneinheiten entstehen sollen. Über die Presse (Neue Braunschweiger) ließ die ECB allerdings am 30.05.2015 mitteilen, dass ca. 500 Wohneinheiten geplant sind. Da dies noch weitergehende Auswirkungen auf die weitere Planung und insbesondere auf den entstehenden Kfz-Verkehr hätte, bitten wir um eine Information über den derzeitigen Planungsstand.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aktuell sind die Gespräche mit den betroffenen Pächtern noch nicht beendet. Derzeit ist eine Rahmenplanung für den betreffenden Bereich in Vorbereitung. Darin werden zunächst die städtebaulichen, verkehrlichen und naturräumlichen Rahmenbedingungen für das Plangebiet und die angrenzenden Bereiche untersucht und bewertet. Im Anschluss ist auf dieser Basis der städtebauliche Entwurf zu erarbeiten, in dem die Geschossigkeit sowie Bautypologien und damit konkretere Aussagen zur Anzahl der Wohneinheiten enthalten sein werden.
Die in der Mitteilung 10969/15 vom 18.03.2015 genannte Zahl von ca. 320 Wohneinheiten entspricht einer überschlägigen Ermittlung des Potentials für das Plangebiet „Holzmoor-Nord“ unter Einbeziehung verschiedener Rahmenbedingungen (u. a. Freihaltung Klimaschneise, Übergang zur Wabeaue). Denkbar ist darüber hinaus die Einbeziehung einzelner Nachbargrundstücke, so dass auch eine höhere Zahl an Wohneinheiten vorstellbar ist. Erst im weiteren Bebauungsplanverfahren wird unter Berücksichtigung der o. g. städtebaulichen Rahmenbedingungen und des konkreten städtebaulichen Entwurfs die Zahl der möglichen Wohneinheiten überprüft und angepasst. In allen Varianten muss die verträgliche Abwicklung der Verkehre gutachterlich nachweisbar gesichert sein Die Ergebnisse werden zusammen mit den Entwürfen öffentlich vorgestellt und diskutiert.
