Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00362
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Nahverkehrsplanes 2016 - 2020 für den Großraum Braunschweig; Stellungnahme der Stadt im Beteiligungsverfahren gem. §6 Abs.4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.07.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1.Vorbemerkungen
1.2Allgemeines
Als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (Schienenverkehr und straßengebundener Verkehr) im Sinne des § 4 Abs. 1 des NNVG ist der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) verpflichtet seinen Nahverkehrsplan (NVP) fortzuschreiben. Der vorgelegte NVP hat eine Laufzeit von 2016 – 2020.
Eine Voraussetzung für die Zuwendung von Investitionen aus den dem Land zufließenden Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz ist, dass die entsprechenden Maßnahmen im NVP enthalten sind.
1.3 Gliederung des Nahverkehrsplanes
A)Leitbild und SPNV-Konzept 2030
B)Ausgangslage und Aufstellungsverfahren
C)Planungsgebiet
D)Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV
E)Bestand, Analyse und Maßnahmen für den ÖPNV
F)Kosten- und Finanzierungsübersicht ÖPNV
1.4Erläuterungen zum Nahverkehrsplan
Mit dem vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplanes wird vom Aufgabenträger angestrebt, einen Rahmenplan vorzulegen, der die Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Nahverkehrsversorgung als Teil der Daseinsvorsorge in den folgenden 5 Jahren beschreibt und dabei neben der gegenwärtigen Situation auch die finanzielle Leistungskraft der Verbandsmitglieder berücksichtigt. Ziel ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für die Bevölkerung.
Das Planungsgebiet umfasst den Bereich des ZGB mit den kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
Der vorliegende Nahverkehrsplan hat Auswirkungen auf die Prüfverfahren der Genehmigungsbehörde. Bei Entscheidungen über Anträge von Verkehrsunternehmen auf Genehmigung von Linienverkehren nach dem Personenbeförderungsgesetz sind u. a. die im Nahverkehrsplan dargestellten öffentlichen Verkehrsinteressen zu beachten.
Die Genehmigungsbehörde hat dabei einen vom Aufgabenträger beschlossenen Nahverkehrsplan zu berücksichtigen, soweit er vorhandene Verkehrsstrukturen beachtet, unter Mitwirkung der vorhandenen Verkehrsunternehmen zustande gekommen ist und nicht zu Ungleichbehandlungen von Unternehmen führt. Der Nahverkehrsplan ist damit ein wichtiger Belang bei der Abwägungsentscheidung der Genehmigungsbehörde.
2.Stellungnahme der Stadt Braunschweig
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der ZGB die Stadt Braunschweig um Stellungnahme gebeten. Ein Entwurf für die Stellungnahme der Stadt ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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338,3 kB
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